Streitwert Ermmittlungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ali71
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#1

29.08.2011, 11:05

Hallo,
wie hoch ist der Streitwert in einem Ermittlungsverfahren (Durchsuchungsbeschluss), das durch das Bundeskartellamt
angestrengt wurde?
Kann ich das irgendwo nachlesen, ich hatte so einen Fall noch nicht!
Danke schön!!!
LG und einen schönen Wochenstart Ali
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Liesel
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#2

29.08.2011, 11:07

Ermittlungsverfahren werden nicht nach SW abgerechnet. Siehe Teil 4 RVG.
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Ali71
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#3

30.08.2011, 16:13

... hm, auch wenn das Bundeskartellamt einen Durchsuchungsbeschluss gegen unseren Mandanten vor einem Amtsgericht erwirkt ... hat? Rechne ich das nach Nr. 4100 mit einer Grundgebühr ab, wenn wir da Akteneinsicht beantragt haben??? Sorry mach das nicht soooo oft (ist jetzt das erste mal ...) :thx
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#4

30.08.2011, 17:30

Hi Ali..... ich glaube hier kann dir keiner so richtig helfen.... genau wie bei WKW...

Sorry.... ich hab hier keinen Schimmer, wie ich dir helfen könnte :sorry
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
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#5

30.08.2011, 17:34

Strafsache ist Strafsache, egal ob vor der StA, dem AG, dem LG usw. :wink:
Um zu sagen, welche Gebühren angefallen sind, müssten wir schon etwas mehr Sachverhalt haben und wie euer Auftrag lautet.
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Aileen

#6

31.08.2011, 09:55

So wie sich dein Fall anhört, würde ich mal sagen, du kannst wie folgt abrechnen:

Nr. 4100 VV (Grundgebühr ist nicht nur dafür da, dass man die Akte anfordert und reinschaut. Der Anwalt musste sich ja trotzdem in den Fall einarbeiten...)
Nr. 4104 VV
Nr. 7002 VV
Nr. 7008 VV
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#7

31.08.2011, 09:58

:zustimm -> eine Strafsache -> ergo: Teil 4 RVG !!! 8)
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