Streitwert bei Vergleich nur über die Kosten
Verfasst: 25.08.2011, 10:48
Hallo! Vielleicht kann mir jemand helfen, bitte!
Wir haben Klage eingereicht, der Gegner Widerklage, dann kam es zum Gerichtstermin. Die Sache wurde im Termin erörtert und dann haben die Parteien alleine untereinander beschlossen, ohne Hilfe der Anwälte, sich zu einigen und die Klage zurückzunehmen. Dann wurden im Termin beide Klagen zurückgenommen, natürlich durch die Anwälte, und ein Vergleich nur noch über die Kosten geschlossen: Inhalt: Kostenanträge werden wechselseit nicht gestellt. Die Gerichtsksoten trägt jede Partei zur Hälfte.
Mich interessiert hier nur: Eine Vergleichsgebühr über den vollen Streitwert bekomme ich nicht, da die Anwälte nicht zur Einigung beigetragen haben. Aber wie verhält sich das mit dem Vergleich über die Kosten des Verfahrens.
Gibt es doch noch eine Vergleichsgebühr für uns und dann evt nur in Höhe der Kosten???? Wie seht Ihr das. Bitte helft mir, es eilt !!
GLG
Wir haben Klage eingereicht, der Gegner Widerklage, dann kam es zum Gerichtstermin. Die Sache wurde im Termin erörtert und dann haben die Parteien alleine untereinander beschlossen, ohne Hilfe der Anwälte, sich zu einigen und die Klage zurückzunehmen. Dann wurden im Termin beide Klagen zurückgenommen, natürlich durch die Anwälte, und ein Vergleich nur noch über die Kosten geschlossen: Inhalt: Kostenanträge werden wechselseit nicht gestellt. Die Gerichtsksoten trägt jede Partei zur Hälfte.
Mich interessiert hier nur: Eine Vergleichsgebühr über den vollen Streitwert bekomme ich nicht, da die Anwälte nicht zur Einigung beigetragen haben. Aber wie verhält sich das mit dem Vergleich über die Kosten des Verfahrens.
Gibt es doch noch eine Vergleichsgebühr für uns und dann evt nur in Höhe der Kosten???? Wie seht Ihr das. Bitte helft mir, es eilt !!
GLG