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Streitwert bei Vergleich nur über die Kosten

Verfasst: 25.08.2011, 10:48
von schnatti2010
Hallo! Vielleicht kann mir jemand helfen, bitte!

Wir haben Klage eingereicht, der Gegner Widerklage, dann kam es zum Gerichtstermin. Die Sache wurde im Termin erörtert und dann haben die Parteien alleine untereinander beschlossen, ohne Hilfe der Anwälte, sich zu einigen und die Klage zurückzunehmen. Dann wurden im Termin beide Klagen zurückgenommen, natürlich durch die Anwälte, und ein Vergleich nur noch über die Kosten geschlossen: Inhalt: Kostenanträge werden wechselseit nicht gestellt. Die Gerichtsksoten trägt jede Partei zur Hälfte.

Mich interessiert hier nur: Eine Vergleichsgebühr über den vollen Streitwert bekomme ich nicht, da die Anwälte nicht zur Einigung beigetragen haben. Aber wie verhält sich das mit dem Vergleich über die Kosten des Verfahrens.

Gibt es doch noch eine Vergleichsgebühr für uns und dann evt nur in Höhe der Kosten???? Wie seht Ihr das. Bitte helft mir, es eilt !!

GLG :thx

Re: Streitwert bei Vergleich nur über die Kosten

Verfasst: 25.08.2011, 10:53
von Curry
Ja, da gibt es noch Gebühren - meiner Meinung nach VG und EG - eine EG kann ja nicht ohne VG entstehen. Gegenstandswert gem. § 43 Abs. 2 GKG.

Re: Streitwert bei Vergleich nur über die Kosten

Verfasst: 25.08.2011, 11:07
von schnatti2010
Ja, super, dann lag ich mit dem Streitwert ja schon ganz richtig. Danke für den richtigen §.

Verhandlungsgebühr ist klar aber das mit der Einigungsgebühr kann ich noch nicht so ganz nachvollziehen. Mein Kommentar gibt da nichts konkretes her, was mich so richtig überzeugt und den Mandaten nicht verärgert. Soll ja auch zu 100% stimmen.

:hm

Re: Streitwert bei Vergleich nur über die Kosten

Verfasst: 25.08.2011, 11:10
von Adora Belle
Die VG (und TG) ist doch schon aus dem Hauptsachewert angefallen. Die EG kann aber nur noch nach dem Kostenwert anfallen. Ist dann § 43 Abs. 3.

Re: Streitwert bei Vergleich nur über die Kosten

Verfasst: 25.08.2011, 11:22
von schnatti2010
Ich meinte, daß ich noch nicht ganz davon überzeugt bin, dass die Vergleichs/Einigungsgebühr anfällt.

Re: Streitwert bei Vergleich nur über die Kosten

Verfasst: 25.08.2011, 11:33
von sunshine24
Warum sollte keine EG anfallen, wenn ein Vergleich geschlossen wurde?