Hallo,
hätte ma wieda ne Frage:
Also, wir vertreten eine GbR Mutter und Sohn. Gegen die Mutter und den Sohn sind jeweils 1 Bescheid des LRA ergangen (als Gesellschafter der GbR), gegen welche wir vor Gericht gegangen sind.
So, nun ist die Mutter aus der GbR ausgestiegen. Kann mir jemand sagen, wie des mit unseren Gebühren aussieht? Kriegen wir etz unsere Gebühren bzgl. des BEscheides gegen die Mutter bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der GbR noch von der Mutter oder gehen diese Ansprüche auf den Sohn über?
Evtl. kann mir noch jemand sagen, wie des dann mit der Klage weitergeht. Wer is nu Kläger? Erst waren es Mutter als Gesellschafterin und Sohn als Gesellschafterin der GbR
MfG Kathy