RVG Gebühren für Ergänzungspfleger

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bierjunge
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#1

23.08.2011, 14:23

Hallo liebe Kolleginnen,

vielleicht könnt ihr mir ja hier, schnell weiterhelfen. Mein Chef wurde von der zuständigen Rechtspflegerin als Ergänzungspfleger bestellt.

Jetzt soll das nach RVG abgerechnet werden: Streitwert wäre die geschenkte Wohnung, ca. 240.000 Euro sowie der Wert des Pflichtteilsverzichts, ca. 650.000 Euro.

Jemand eine Idee was man da ansetzen könnte?

:thx
Kristin
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Pepples
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#2

23.08.2011, 14:31

Was war denn die Tätigkeit genau? Ohne Sachverhalt kann Dir keiner sagen, was angefallen ist.
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Bierjunge
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#3

23.08.2011, 14:34

Stimmt :lol: also es werden wohl Schriftsätze ausgetauscht und dann wird ein Urteil gefällt.
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#4

23.08.2011, 14:47

Bierjunge hat geschrieben:Stimmt :lol: also es werden wohl Schriftsätze ausgetauscht und dann wird ein Urteil gefällt.
Mehr Sachverhalt ist das auch nicht, also ein Klageverfahren oder was? :roll: Dann überleg doch mal, welche Gebühren da normalerweise anfallen.
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Bierjunge
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#5

23.08.2011, 14:49

Danke, so leicht ist es dann doch leider nicht. Nach ein bisschen Recherce scheint es wohl gar nicht über RVG abrechenbar zu sein!!
tiko73

#6

27.08.2011, 17:32

:roll: Wenn du nicht sagst, was gemacht wurde, kann dir hier auch keiner einen korrekten Tipp geben.
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#7

30.08.2011, 19:06

Meines Erachtens muss der ERgänzungspfleger eine Art Aufstellung über seine Tätigkeit einreichen mit Auflistung der Zeit die er wofür auch immer gebraucht hat, zuzuüglich seiner Auslagen wie Porti etc.

Anschließend wird nach Stunden zu einem bestimmten Satz abgerechnet (wie beim Betreuergesetz).
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