Abrechnung Vertretung Erbengemeinschaft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
abbigail2406
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#1

23.08.2011, 10:07

Guten Morgen,

ich habe mal wieder ein kleines Problem.
Wir vertreten vier Mitglieder (insgesamt sind es fünf) einer Erbengemeinschaft.
Zwei Geschwister des Erblassers, die zu je 1/5 Erben geworden sind und eine Nichte und einen Neffen des Erblassers, die zu je 1/10 Erben geworden sind.
Nun wurde ein Haus aus dem Nachlass verkauft, Kaufpreis 41.000,00 €.

Es stellt sich jetzt die Frage, wie ich hier abrechnen soll.
Nehme ich als Gegenstandswert die 41.000,00 € oder 24.600,00 € (Anteil unserer Mandanten am Kauferlös)?
Des Weiteren ist ja die Erhöhungsgebühr angefallen.
Teile ich nun einfach die Gesamtgebühren durch 4, sodass jeder einen gleichen Teil der Gebühren zu bezahlen hat? Oder muss ich das ganze aufquoteln?

Für eine schnelle und ggf. belegbare (Urteile o. ä.) Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
abbigail2406
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#2

23.08.2011, 10:31

Es wäre wirklich wichtig, das heute noch zu wissen...
Im Internet finde ich irgendwie nichts passendes. Hilfe.
abbigail2406
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#3

23.08.2011, 11:40

Mh.. hatte denn noch niemand so einen Fall?
Kann ich mir gar net vorstellen..
abbigail2406
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#4

24.08.2011, 08:49

Ich schieb es nochmal nach oben.
Vielleicht hab ich ja heute mehr Glück.. :)
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#5

24.08.2011, 08:56

Vielleicht hilft Dir dieser Beitrag weiter:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=37002" target="blank
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#6

24.08.2011, 09:02

ja, den habe ich auch schon gesehen.
aber das hilft mir nicht weiter.
die frage ist ja, wie ich das dann für die einzelnen mitglieder in den rechnungen aufquotel oder ob ich eine rechnung insgesamt an die erbengemeinschaft schicke und die sich untereinander einig werden sollen, wie viel wer bezahlt.
wir vertreten ja auch nicht alle, sondern nur 4 mitglieder..
ich hätte die gesamtgebühren durch 4 geteilt, aber mein chef meint, wir müssten das aufquoteln.
aber wir wissen nicht wie wir das anstellen sollen.
wenn ich das nach 1/5 x 2 und 1/10 x 2 aufteile, dann bleibt ja 1/5 in der luft..
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#7

24.08.2011, 09:16

Eine Erhöhungsgebühr ist hier m.E. nicht angefallen, da es sich ja um verschiedene Ansprüche handelt und deshalb der SW addiert wird.

Verstehe nicht, was du mit: "wenn ich das nach 1/5 x 2 und 1/10 x 2 aufteile, dann bleibt ja 1/5 in der luft." meinst. Ich würde die Rechnungssumme durch 6 teilen (da du insgesamt 6/10 hast), diesen Betrag haben dann jeweils die Erben mit 1/10 zu tragen und den Differenzbetrag tragen die Erben mit 1/5 jeweils zur Hälfte. SW sind die 24.600,00 Euro.

Hab auch schon drüber nachgedacht, ob man hier dem jeweiligen Erbe eine Rechnung mit dem SW seines jeweiligen Anspruches stellen kann. :kopfkratz
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#8

24.08.2011, 09:25

Nein, also eine Erhöhungsgebühr ist angefallen und der SW sind insgesamt die 41.000,00 €.
Das haben wir zwischenzeitlich rausgekriegt. Auch mit gerichtlichen Entscheidungen als Beleg.
Ich weiß halt nur net, wie wir die Rechnung stellen sollen.
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#9

24.08.2011, 09:26

Wie lautete denn der Auftrag?
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#10

24.08.2011, 09:28

Wer vertritt denn die Erbengemeinschaft? Dann bekommt derjenige eine Gesamtrechnung und die Erben müssen sich wegen des internen Ausgleichs einigen.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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