Titel entwerten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Snoops
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#1

19.08.2011, 11:59

Hallo ihr Lieben.

Mein Chef hat mir eine Akte vorgelegt mit der Aufgabe, dass ich der Gegenseite das entwertete Urteil übersenden soll.

Ich habe mir die Akte nun angesehen. Wir haben bereits die vollstreckbare Ausfertigung des KFB an die Gegenseite übersandt. Eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils liegt uns nicht vor. Also kann ich der Gegenseite kein entwertetes Urteil übersenden oder sehe ich das falsch?

Ich bin heute leider geistig nicht so auf dem Dampfer, tut mir leid. :roll:
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misspinky1984
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#2

19.08.2011, 12:01

Wenn Du keine vollstreckbare Urteilsausfertigung in der Akte hast und die vollstreckbare Ausfertigung des KfBs bereits raus ist, kannst Du keinen entwerteten Titel mehr versenden. Evtl. hat Dein Chef das einfach übersehen!?
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Snoops
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#3

19.08.2011, 12:08

also sehe ich das richtig, dass nur vollstreckbare ausfertigungen entwertet und der gegenseite übersandt werden können, ja?
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misspinky1984
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#4

19.08.2011, 12:10

Na die Gegenseite hat doch nur ein Interesse daran, dass ihr nicht mehr mutwillig die ZV betreiben könnt; und das geht ja bekanntlich nur aus vollstreckbaren Ausfertigungen :wink:
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#5

19.08.2011, 12:39

ja, das hatte ich mir ja auch schon gedacht.

aber mein chef hat mich dann doch verunsichert, weil ich der meinung bin, dass er sowas eigentlich wissen müsste. ich darf mich nicht so schnell verunsichern lassen.
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charly03
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#6

19.08.2011, 12:43

Snoops hat geschrieben:ich darf mich nicht so schnell verunsichern lassen.
:zustimm
Das wird öfter mal vorkommen, dass ein Chef sich die Akte nicht weiter ansieht, aber trotzdem eine Verfügung macht, ohne weiter drüber nachzudenken oder aber ohne es besser zu wissen.
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BabyBen

#7

19.08.2011, 12:45

Warum wird der Titel eigentlich entwertet. Wenn er an die Gegenseite geschickt wird, kann der Gläubiger mit und ohne Querstrich nichts mehr anfangen. Und was will die Gegenseite schon damit.
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charly03
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#8

19.08.2011, 12:49

BabyBen hat geschrieben:Warum wird der Titel eigentlich entwertet. Wenn er an die Gegenseite geschickt wird, kann der Gläubiger mit und ohne Querstrich nichts mehr anfangen. Und was will die Gegenseite schon damit.
Berechtigte Frage, BabyBen. Damit kein Unfug mit getrieben werden kann? Damit nachgewiesen werden kann, dass die Forderung wirklich beglichen wurde? :ka
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Liebe Grüße, charly03 Bild
BabyBen

#9

19.08.2011, 12:51

keine Ahnung, vielleicht als Schutz, wenn der Titel mal in falsche Hände kommt

Manche Dinge tut man, weil auch die Anderen es so tun oder weil man es so gelernt hat. Ich hatte mal einen Referendar, der mich gefragt hat, warum das Anderkonto Anderkonto heißt. Hatte ich mir bis dahin nie viele Gedanken gemacht.
Muupsi
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#10

19.08.2011, 12:56

Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht, ob es für das Titelentwerten und -aushändigen eine Vorschrift gibt. Ich handhabe es allerdings so, dass bezahlte Titel an die Gegenseite ausgehändigt werden. Zum einen ist man die "Last" los, Originaltitel in den Unterlagen zu haben, auf der anderen Seite sieht man auch selbst so in der Akte, dass der Titel bezahlt ist (wer weiß, wer die Akte fünf Jahre später noch mal in der Hand hat und vielleicht irrtümlicherweise zu vollstrecken beginnt). Außerdem finde ich es einfach kollegial, der Gegenseite die entwerteten Titel auszuhändigen.
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