Kostenfestzung nach welchen §?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Muschel
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#1

18.08.2011, 11:41

Hab noch eine Frage.....
Ich soll in ner Strafsache nen Kostenfestsetzungsantrag gegen die Staatskasse stellen, da diese laut Urteil (welches ich aber nicht in der Akte finde) 50% der Kosten übernehmen (hat mir RA gesagt). Nach welchem §§ stelle ich jetzt den Antrag? § 103 ist doch wohl falsch oder? Gibt ja keinen Gegner. :?

LG Muschel
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
rosa

#2

18.08.2011, 11:43

schau mal, ra micro gibt dir die Auswahlmöglichkeiten doch sogar vor....
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Muschel
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#3

18.08.2011, 11:50

Also ich finde ja nen Kostenfestsetzungsantrag in Strafsachen, aber das steht irgendwas mit § 19 BRAGO, dass kann doch nicht hinhauen. :|
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
fine
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#4

18.08.2011, 12:10

:wink: Also für Straf- und Bußgeldsachen nehme ich immer folgenden Antrag:

In der Straf-/Bußgeldsache ..........

beantrage ich, die nachstehenden Gebühren und Auslagen für die Verteidigung festzusetzen.
Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG) habe ich nicht erhalten.
Aus der Staatskasse habe ich Vorschüsse (§ 47 RVG) nicht erhalten.
Gebühren für Beratungshilfe habe ich nicht erhalten.
Ich werde spätere Zahlungen des Beschuldigen oder eines Dritten, die für die Pflicht zur Rückzahlung der Gebühren an die Staatskasse nach § 58 Abs. 3 RVG von Bedeutung sind, der Staatskasse anzeigen.

Ich hoffe es hilft Dir weiter. Bis jetzt hat sich noch kein Rechtspfleger beschwert.

LG und :mahlzeit
Fine
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Adora Belle
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#5

18.08.2011, 12:10

§464b StPO. Wobei es nicht üblich ist, das im KFA zu erwähnen. Das Urteil findest Du nicht in der Akte, weil das erst bis zu 5 Wochen nach Termin abgesetzt wird. Vergißt nicht, die Abtretungserklärung des Mandanten beizufügen, sonst rechnet die Staatskasse mit Gegenansprüchen auf.

Der Beitrag vor mir ist für Dich nicht geeignet, das ist ein Antrag auf Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren.
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Muschel
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#6

18.08.2011, 12:21

Vielen lieben Dank :thx :thx
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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