§ 269 IV ZPO Formulierung
Verfasst: 18.08.2011, 10:31
Erst einmal ein herzliches Hallo an alle! Bin neu hier und brauch erstmal um mich etwas zurecht zu finden.
Ich hab ne Frage bezüglich eines Antrag nach § 269 IV ZPO. Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme. Gibt es dafür irgendeine besondere Formulierung?
Wie würdet ihr das Schreiben???
....wird beantragt, dem Kläger gemäß § 269 IV ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, nachdem er die Klage zurückgenommen hat. (geht das so?)
Vielen Dank für die Antworten
Muschel
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Ich hab ne Frage bezüglich eines Antrag nach § 269 IV ZPO. Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme. Gibt es dafür irgendeine besondere Formulierung?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wie würdet ihr das Schreiben???
....wird beantragt, dem Kläger gemäß § 269 IV ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, nachdem er die Klage zurückgenommen hat. (geht das so?)
Vielen Dank für die Antworten
Muschel