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§ 269 IV ZPO Formulierung

Verfasst: 18.08.2011, 10:31
von Muschel
Erst einmal ein herzliches Hallo an alle! Bin neu hier und brauch erstmal um mich etwas zurecht zu finden. :D

Ich hab ne Frage bezüglich eines Antrag nach § 269 IV ZPO. Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme. Gibt es dafür irgendeine besondere Formulierung? :oops:

Wie würdet ihr das Schreiben???
....wird beantragt, dem Kläger gemäß § 269 IV ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, nachdem er die Klage zurückgenommen hat. (geht das so?)

Vielen Dank für die Antworten
Muschel

Re: Stell mich gerade etwas blöd an

Verfasst: 18.08.2011, 10:32
von LuzZi
Schreib doch einfach "wird beantragt, dem Kläger aufgrund seiner Klagrücknahme die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen." Da musste keine §§ reinschreiben.

Re: Stell mich gerade etwas blöd an

Verfasst: 18.08.2011, 10:34
von rosa
ja das ist völlig ausreichend

PS: ich weiß, dass du neu bist, achte aber bitte künftig darauf, die Überschriften so zu wählen, dass man direkt sieht worum es geht á la " Antrag nach 269 zpo" o.ä.

Re: Stell mich gerade etwas blöd an

Verfasst: 18.08.2011, 10:35
von Muschel
:thx LuzZi
Warum auch einfach wenns auch kompliziert geht. :lol:

Re: Stell mich gerade etwas blöd an

Verfasst: 18.08.2011, 10:36
von Muschel
Wird gemacht Immi :mrgreen:

Re: § 269 IV ZPO Formulierung

Verfasst: 18.08.2011, 10:38
von Pepples
Ich hab mal umbenannt :wink: