Erst einmal ein herzliches Hallo an alle! Bin neu hier und brauch erstmal um mich etwas zurecht zu finden.
Ich hab ne Frage bezüglich eines Antrag nach § 269 IV ZPO. Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme. Gibt es dafür irgendeine besondere Formulierung?
Wie würdet ihr das Schreiben???
....wird beantragt, dem Kläger gemäß § 269 IV ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, nachdem er die Klage zurückgenommen hat. (geht das so?)
Vielen Dank für die Antworten
Muschel
§ 269 IV ZPO Formulierung
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Schreib doch einfach "wird beantragt, dem Kläger aufgrund seiner Klagrücknahme die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen." Da musste keine §§ reinschreiben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ja das ist völlig ausreichend
PS: ich weiß, dass du neu bist, achte aber bitte künftig darauf, die Überschriften so zu wählen, dass man direkt sieht worum es geht á la " Antrag nach 269 zpo" o.ä.
PS: ich weiß, dass du neu bist, achte aber bitte künftig darauf, die Überschriften so zu wählen, dass man direkt sieht worum es geht á la " Antrag nach 269 zpo" o.ä.