§ 269 IV ZPO Formulierung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Muschel
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#1

18.08.2011, 10:31

Erst einmal ein herzliches Hallo an alle! Bin neu hier und brauch erstmal um mich etwas zurecht zu finden. :D

Ich hab ne Frage bezüglich eines Antrag nach § 269 IV ZPO. Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme. Gibt es dafür irgendeine besondere Formulierung? :oops:

Wie würdet ihr das Schreiben???
....wird beantragt, dem Kläger gemäß § 269 IV ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, nachdem er die Klage zurückgenommen hat. (geht das so?)

Vielen Dank für die Antworten
Muschel
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LuzZi
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#2

18.08.2011, 10:32

Schreib doch einfach "wird beantragt, dem Kläger aufgrund seiner Klagrücknahme die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen." Da musste keine §§ reinschreiben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
rosa

#3

18.08.2011, 10:34

ja das ist völlig ausreichend

PS: ich weiß, dass du neu bist, achte aber bitte künftig darauf, die Überschriften so zu wählen, dass man direkt sieht worum es geht á la " Antrag nach 269 zpo" o.ä.
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Muschel
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#4

18.08.2011, 10:35

:thx LuzZi
Warum auch einfach wenns auch kompliziert geht. :lol:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Muschel
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#5

18.08.2011, 10:36

Wird gemacht Immi :mrgreen:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Pepples
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#6

18.08.2011, 10:38

Ich hab mal umbenannt :wink:
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