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Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 11:30
von samara
Hallo. In einem zivilgerichtlichen Verfahren vertreten wir den Berufungsbeklagten. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt, PKH beantragt und nunmehr die Klage begründet. EIne PKH-Entscheidung liegt noch nicht vor.
Wir haben uns für den MA gemeldet und auch PKH beantragt, im Übrigen den Klageabweisungsantrag gestellt, aber in der Sache keine Begründung.
Heute haben wir die Klagebegründung der Gegenseite bekommen, aber uns wurden keine Fristen gesetzt. Wir wurden auch nicht zur Stellungnahme aufgefordert. Müssen wir noch eine "Klageerwiderung" liefern? Ich bin allein im Büro und wir haben selten Berufungssachen. Vielleicht hat jemand mehr Erfahrung. Vielen Dank im voraus.
Re: Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 11:32
von gkutes
Sicher habt ihr die Berufungsbegründung bekommen. Eine Frist zur Berufungserwiderung wird euch vom Gericht sicher noch gestellt
Re: Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 11:41
von petzilein
Wenn keine Frist gesetzt wird, kann man auch keine notieren.
Das Gericht wird euch sicherlich noch eine Frist zur Berufungserwiderung setzen!!!
Re: Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 11:49
von gkutes
Wenn keine Frist gesetzt wird, kann man auch keine notieren.
bei einem Urteil wird einem auch keine Frist gesetzt und man notiert eine
also @samara, noch zur Ergänzung - es wird dir immer eine Frist gesetzt - 521 ZPO. Bis zu dieser Frist kannst du auch Anschlussberufung einlegen siehe 524 ZPO
Re: Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 12:40
von petzilein
gkutes hat geschrieben:Wenn keine Frist gesetzt wird, kann man auch keine notieren.
bei einem Urteil wird einem auch keine Frist gesetzt und man notiert eine
In einem Urteil ist aber eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt !!!
Re: Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 12:57
von gkutes
in 9 von 10 Fällen habe ich hier keine Rechtsmittelbelehrung!
editiert im sinne der sachlichkeit
Re: Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 12:59
von Liesel
Hey Leute, was soll denn das Angemotze hier.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Man kann doch auch normal und sachlich darüber diskutieren.
Re: Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 13:01
von misspinky1984
petzilein, aber nicht jedem Urteil ist tatsächlich eine RM-Belehrung beigefügt
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Re: Fristen für den Berufungsbeklagten
Verfasst: 10.08.2011, 19:15
von sunshine24
Nur so am Rande noch: Also entweder bekommt ihr noch eine Frist gesetzt oder es ist auch möglich, dass das Gericht beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen und hat euch deshalb keine Frist gesetzt. Das war bei uns nämlich schon ab und an der Fall
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Also einfach abwarten.