PKH-Erstattung bei Verbung von zwei Akten
Verfasst: 09.08.2011, 11:12
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Wir haben für unseren Mandanten zwei Akten wegen jeweils eines Gerichtsverfahren bearbeitet. PkH wurde bewilligt. Nun ist es wie folgt, da die Akten verbunden worden sind müssen wir ja nur einen Antrag stellen. Es sind zwei Verfahrensgebühren angefallen (für jedes Verfahren). Am 16.12.2009 war ein Gerichtstermin. In diesem Gerichtstermin wurde der Verbund der Akten beschlossen. Nun ist meine Frage, ob die Terminsgebühr einmal oder zweimal anfällt. Wir haben in beiden Akten jeweils eine Ladung bekommen. Aber ich bin mir nicht sicher, da die Akten in diesem Termin verbunden worden sind. Kann mir jemand helfen? Gibt es hier eine Rechtsgrundlage für?
Vielen Dank.
ich habe folgendes Problem. Wir haben für unseren Mandanten zwei Akten wegen jeweils eines Gerichtsverfahren bearbeitet. PkH wurde bewilligt. Nun ist es wie folgt, da die Akten verbunden worden sind müssen wir ja nur einen Antrag stellen. Es sind zwei Verfahrensgebühren angefallen (für jedes Verfahren). Am 16.12.2009 war ein Gerichtstermin. In diesem Gerichtstermin wurde der Verbund der Akten beschlossen. Nun ist meine Frage, ob die Terminsgebühr einmal oder zweimal anfällt. Wir haben in beiden Akten jeweils eine Ladung bekommen. Aber ich bin mir nicht sicher, da die Akten in diesem Termin verbunden worden sind. Kann mir jemand helfen? Gibt es hier eine Rechtsgrundlage für?
Vielen Dank.