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Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 12:35
von Sweeti
Hi,

habe mal eine dringende Frage, heute Fristablauf!!! Es liegt ein Urteil vwonach unser Mandant einen Betrag von € 120.000,00 zahlen muss. Ferner wird er von verbindlichkeiten befreit in Höhe von € 70.000,00. Ziehe ich die beiden Beträge zusammen bei der Kostenfestsetzung oder werden die Verbindlichkeiten abgezogen?

Bitte um Hilfe :-) Danke!

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 12:38
von sansibar
Es geht doch nach dem Klageantrag und nicht nach dem Urteil!!! Was war denn eingeklagt?

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 15:43
von Sweeti
Wert der Klageforderung wie ausgeurteilt, werden die beiden Beträge zusammengezählt? Ich denke mal schon oder?

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 15:53
von sansibar
Sorry, mir ist es immer noch nicht klar: Ihr habt den Beklagten vertreten und er ist wegen 120.000,00 verklagt worden? Ist die Freistellung im Wege der Widerklage geltend gemacht worden oder wo kommt die her?

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 15:54
von Pepples
Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 15:55
von gkutes
der Kläger wird ja wohl kaum beantragt haben, dass der Beklagte von Verbindlichkeiten befreit wird!?

in mir regt sich die leise Hoffnung, das mit Urteil vll der Streitwert festgesetzt wurde?
Was hast du da eigentlich für eine Frist?

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 16:22
von 13
Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 16:24
von lucy1510
13 hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.
Ich kenne aber beides.

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 16:26
von lucy1510
Die Fristart würde mich auch mal interessieren.

Aber zum eigentlichen Thema: Normalerweise doch Klageforderung, wie oben schon geschrieben.

Re: Gegenstandswert Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 08.08.2011, 16:34
von Pepples
13 hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:Normalerweise steht der Streitwert ganz am Ende des Urteils.
Echt? Ich kenne die SW-Festsetzung am Ende des Tenors.
Echt, hier auf der letzten Seite, vor der Unterschrift. :lol: