Abrechnung von 5 BR-Mitgliedern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_B
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#1

08.08.2011, 11:23

Hallo zusammen!

Ich soll eine Abrechnung der Gegenseite prüfen, folgender Sachverhalt:

Die Gegenseite vertritt nicht den gesamten Betriebsrat, sondern lediglich fünf Mitglieder. Ist es richtig, dass hier eine 1,3 Verfahrensgebühr sowie 4 x 0,3 Erhöhungsgebühr abgerechnet wird?

Vielen Dank und einen schönen Wochenstart!
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#2

08.08.2011, 11:51

Ja ist es, da ja nicht der Betriebsrat vertreten wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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