Hallo Ihr Lieben,
wir wurden von den Hauptbevollmächtigten als Unterbevollmächtigte zwecks Wahrnehmung des Gerichtstermins beauftragt. Die Mandatierung erfolgte bei hälftiger TEilung sämtlicher entstehender GEbühren.
Nunmehr wurde der GT aufgehoben, da eine Erledigungerklärung abgegeben worden ist.
Kann ich denn Gebühren gegenüber dem Prozessbevollmächtigten abrechnen?
GT aufgehoben, Gebühren für den UV bei Gebührenteilung
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Ich würde da nix abrechnen, es sei denn, der Termin wurde erst ganz ganz kurzfristig aufgehoben und dein RA hat sich schon richtig reingearbeitet....
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 126
- Registriert: 25.01.2010, 16:41
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Braunschweig
Meine Chefin will auf jeden Fall, dass wir was abrechnen. Ich würde jetzt aufgrund der Gebührenteilung:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
PTE
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401
PTE
+ USt
Gesamtsumme : 2
Ist das richtig mit den PTE?
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
PTE
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401
PTE
+ USt
Gesamtsumme : 2
Ist das richtig mit den PTE?
ihr bekommt nur eine 0,5 Gebühr. siehe 3405
diese würde ich mindestens abrechnen. Wenn die Chefin die Teilung der VGs möchten - auch gut
diese würde ich mindestens abrechnen. Wenn die Chefin die Teilung der VGs möchten - auch gut