GT aufgehoben, Gebühren für den UV bei Gebührenteilung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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vanessa
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#1

01.08.2011, 16:22

Hallo Ihr Lieben,

wir wurden von den Hauptbevollmächtigten als Unterbevollmächtigte zwecks Wahrnehmung des Gerichtstermins beauftragt. Die Mandatierung erfolgte bei hälftiger TEilung sämtlicher entstehender GEbühren.

Nunmehr wurde der GT aufgehoben, da eine Erledigungerklärung abgegeben worden ist.

Kann ich denn Gebühren gegenüber dem Prozessbevollmächtigten abrechnen?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

01.08.2011, 16:29

Ich würde da nix abrechnen, es sei denn, der Termin wurde erst ganz ganz kurzfristig aufgehoben und dein RA hat sich schon richtig reingearbeitet....
Grüße - sansibar
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gkutes

#3

01.08.2011, 16:33

Auftrag ist Auftrag - ich würde was abrechnen.
vanessa
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#4

01.08.2011, 16:54

Meine Chefin will auf jeden Fall, dass wir was abrechnen. Ich würde jetzt aufgrund der Gebührenteilung:

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
PTE
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401
PTE
+ USt
Gesamtsumme : 2

Ist das richtig mit den PTE?
gkutes

#5

01.08.2011, 16:55

ihr bekommt nur eine 0,5 Gebühr. siehe 3405
diese würde ich mindestens abrechnen. Wenn die Chefin die Teilung der VGs möchten - auch gut :D
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