Aufhebung Versäumnisurteil
Verfasst: 28.07.2011, 14:24
Hallo liebe Forenmitglieder und/oder -besucher,
ich habe ein für Euch sicherlich kleines Problem, komme heute aber irgenwie nicht weiter.
Folgender Sachverhalt:
Im gerichtlichen Verfahren erging ein VU, da der Beklagte keine Verteidigungsanzeige abgab. Der Vertreter des Beklagten legte dann fristgerecht Einspruch ein, über den auch verhandelt wurde; zuletzt wurde Termin anberaumt, in dem auch ein Zeuge vernommen wurde. Der Beklagte erschien allerdings nicht zum Termin, der Zeuge wurde trotzdem vernommen. Am Ende der Sitzung (01.03.2011) heißt es:
"Es wird folgendes Versäumnisurteil erlassen und verkündet:
1. Die Beklagte wird verurteilt, .....
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das VU vom 12.05.2010 wird aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
Warum wurde das erste VU aufgehoben? Es ist gleichlautend mit dem ersten VU. Was kann ich jetzt hier abrechnen, eine Verfahrensgebühr, eine verminderte Terminsgebühr oder eine volle, wegen der Beweiserhebung?
Bei einem zweiten VU wäre alles klar gewesen, aber hier?
Ich steh total auf dem Schlauch und brauche Eure Hilfe.![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
ich habe ein für Euch sicherlich kleines Problem, komme heute aber irgenwie nicht weiter.
Folgender Sachverhalt:
Im gerichtlichen Verfahren erging ein VU, da der Beklagte keine Verteidigungsanzeige abgab. Der Vertreter des Beklagten legte dann fristgerecht Einspruch ein, über den auch verhandelt wurde; zuletzt wurde Termin anberaumt, in dem auch ein Zeuge vernommen wurde. Der Beklagte erschien allerdings nicht zum Termin, der Zeuge wurde trotzdem vernommen. Am Ende der Sitzung (01.03.2011) heißt es:
"Es wird folgendes Versäumnisurteil erlassen und verkündet:
1. Die Beklagte wird verurteilt, .....
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das VU vom 12.05.2010 wird aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
Warum wurde das erste VU aufgehoben? Es ist gleichlautend mit dem ersten VU. Was kann ich jetzt hier abrechnen, eine Verfahrensgebühr, eine verminderte Terminsgebühr oder eine volle, wegen der Beweiserhebung?
Bei einem zweiten VU wäre alles klar gewesen, aber hier?
Ich steh total auf dem Schlauch und brauche Eure Hilfe.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)