Anrechnung Geschäftsgebühr auf Gebühr im Insolvenzverfahren
Verfasst: 25.07.2011, 10:39
Hallo zusammen,
ich habe gerade eine total doofe Akte auf dem Tisch liegen, in der ich dem Mandanten gegenüber eine Aufstellung der evtl. noch anfallenden Kosten erstellen soll.
Sachverhalt vorweg: Es handelt sich um eine Vollstreckungsakte, in der die Schuldnerin bis heute Raten bezahlt hat. Dies kann sie wohl nun nicht mehr und es hat sich ein Anwalt gemeldet, der die Schuldnerin in "einem Entschuldungsverfahren nach der Insolvenzordnung" vertritt. Er möchte einen "außergerichtlichen" Schuldenbereinigungsplan durchziehen. Wir sollen Mitteilung geben, ob wir diesem zustimmen oder nicht.
Der Mandant macht dies von den evtl. Kosten abhängig, die noch auf ihn zukommen. Meine Abrechnungsidee hierzu:
1.
Vertretung im "außergerichtlichen" Verfahren (sprich Korrespondenz mit dem Anwalt, evtl. Verhandlungen, etc.)
1,3 GG zzgl. AP und MwST
2.
Vertretung im Eröffnungsverfahren (gerichtliches Verfahren zum Schuldenbereinigungsplan)
1,0 VG nach 3316 zzgl. AP und MwSt
3.
Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden: Vertretung im Insolvenzverfahren inkl. Forderungsanmeldung
1,0 VG nach 3317 zzgl. AP und MwSt
Was haltet ihr denn von meiner Idee? Wie gesagt, es geht um eine "Aufstellung der evtl. noch anfallenden Kosten"
Bei der Abrechnung stellt sich für mich noch die Frage, ob ich die GG auf die VG nach 3316 anrechnen muss?!?!
Vielen lieben Dank an alle, die sich an einem "schönen ;-( Montagmorgen" den Kopf zerbrechen wollen!!!!
ich habe gerade eine total doofe Akte auf dem Tisch liegen, in der ich dem Mandanten gegenüber eine Aufstellung der evtl. noch anfallenden Kosten erstellen soll.
Sachverhalt vorweg: Es handelt sich um eine Vollstreckungsakte, in der die Schuldnerin bis heute Raten bezahlt hat. Dies kann sie wohl nun nicht mehr und es hat sich ein Anwalt gemeldet, der die Schuldnerin in "einem Entschuldungsverfahren nach der Insolvenzordnung" vertritt. Er möchte einen "außergerichtlichen" Schuldenbereinigungsplan durchziehen. Wir sollen Mitteilung geben, ob wir diesem zustimmen oder nicht.
Der Mandant macht dies von den evtl. Kosten abhängig, die noch auf ihn zukommen. Meine Abrechnungsidee hierzu:
1.
Vertretung im "außergerichtlichen" Verfahren (sprich Korrespondenz mit dem Anwalt, evtl. Verhandlungen, etc.)
1,3 GG zzgl. AP und MwST
2.
Vertretung im Eröffnungsverfahren (gerichtliches Verfahren zum Schuldenbereinigungsplan)
1,0 VG nach 3316 zzgl. AP und MwSt
3.
Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden: Vertretung im Insolvenzverfahren inkl. Forderungsanmeldung
1,0 VG nach 3317 zzgl. AP und MwSt
Was haltet ihr denn von meiner Idee? Wie gesagt, es geht um eine "Aufstellung der evtl. noch anfallenden Kosten"
Bei der Abrechnung stellt sich für mich noch die Frage, ob ich die GG auf die VG nach 3316 anrechnen muss?!?!
Vielen lieben Dank an alle, die sich an einem "schönen ;-( Montagmorgen" den Kopf zerbrechen wollen!!!!