Auslandsmandat

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nicy A.
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#1

22.07.2011, 09:50

Huhu ihr lieben,
ich weiß nicht, ob das hier schon mal diskutiert worden ist, hab aber nix dazu gefunden. Ich benötige mal Hilfe bei Auslandsmandat.

Wir haben eine Mandantin (ein Unternehmen) in Österreich. Jetzt soll ich eine Rechnung stellen. Mittlerweile weiß ich, dass die USt. nicht anfällt, aber was muss ich alles in die Rechnung rein schreiben? Kann mir da jemand helfen?

Was ist mit natürlichen Mandanten? Ebenfalls keine Umsatzsteuer?

Liebe Grüße Nicy
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Bino
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#2

22.07.2011, 10:10

Wir haben polnische Mandanten und die brauchen von uns die Angabe ihrer eigenen USt-IdNr. auf unserer Rechnung.


Wenn der Mandant Unternehmer ist und im Ausland sitzt (egal ob EU oder nicht) - keine Umsatzsteuer

Wenn Mandant Privatperson im Ausland ist und hat seinen Wohnsitz außerhalb der EU, keine Umsatzsteuer

Wenn Mandant Privatperson ist und Wohnsitz in der EU hat, dann Umsatzsteuer, weil die Leistung als an seinem Sitz erbracht gilt, somit im Inland und demgemäß der deutschen USt unterliegt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
gkutes

#3

22.07.2011, 10:47

wir haben einen Mandanten (Firma) in den Niederlanden.
Auf der Rechnung muss unsere UND deren Umsatzsteuer-ID vermerken.
hier reicht aber nicht eure Steuernummer - es muss die extra Umsatzsteuer-ID sein.
achso - und keine Berechnung der USt.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... ahren.html
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