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zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

Verfasst: 19.07.2011, 09:23
von samara
Hallo. Ich habe einen PfÜB beantragt und dort drei Drittschuldner angegeben. EIner hat am 13.07. gezahlt, da war die Forderung noch nicht ganz gedeckt. Der zweite hat dann am 15.07. noch was gezahlt, so dass es zu einer Überzahlung kam. Mein Problem ist, dass ich von dem dritten Gerichtsvollzieher noch keine Rechnung bekommen habe. Meine Frage ist - gibt es Fristen für die Rückerstattung des zuviel gezahlten Guthabens? darf ich jetzt auf die Rechnung des GV warten? oder muss ich einen Teil auszahlen? Muss ich an einer der Drittschuldner auszahlen? ich habe drei Schreiben an die jeweiligen Drittshculdner angefertigt, dass keine Ansprüche mehr aus dem PfÜB bestehen und die Pfändung als erledigt angesehen werden kann. Reicht das oder muss ich jetzt noch was veranlassen?

Der HIntergrund meiner Frage ist, dass gestern der RA des Schuldners bei uns anrief und uns den Schuldner vorbeischicken wollte, damit dieser sein Geld in bar bei uns abholt. Es geht insgesamt um zwei BEträge - 350 und 340 EUR circa. Und wir müssen ca. 240 erstatten.

Ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen.

Re: zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

Verfasst: 19.07.2011, 09:25
von Goldlöckchen
Eine Rückerstattung findet dann statt, wenn sämtliche Kosten verrechnet wurden. Und dann musst Du Dich erst einmal bei den Drittschuldner vergewissern, ob noch andere Ansprüche gegen den Schuldner bestehen; denn dann steht dem Schuldner das Geld gar nicht zu.

Re: zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

Verfasst: 19.07.2011, 09:41
von samara
Darf ich denn an den Drittschuldner erstatten, er könnte dann ja selbst klären, ob ihm noch gegen den Schulner noch was zusteht? Wie lange darf ich auf die GV-Rechnung warten? und muss ich vorher die anderen zwei Drittschuldner informieren, dass die Pfändung erledigt ist?

Re: zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

Verfasst: 19.07.2011, 09:46
von gkutes
warum rufst du nicht beim GV an und fragst ihn direkt nach den Kosten?
Ansonsten würde ich auch wohl eher an den Drittschuldner rücküberweisen. Weil du weißt ja wirklich nicht, ob rangmäßig noch jemand hinter dir ist. Meines Erachtens ist es nicht deine Aufgabe, dich da zu erkundigen.

Re: zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

Verfasst: 19.07.2011, 10:00
von Goldlöckchen
Die Erledigterklärung erfolgt an alle Drittschuldner.

Nachdem der Schuldner die Überzahlung in bar bei Euch abholen möchte, kann man davon ausgehen, dass weitere Pfändungen vorliegen.

Re: zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

Verfasst: 19.07.2011, 10:17
von LuzZi
Ich würd an den Drittschuldner zurücküberweisen.

Re: zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

Verfasst: 19.07.2011, 15:08
von Geniesserin
Sollte der 3. Drittschuldner eine Bank oder ein größeres Unternehmen sein, dürfte ein Anruf dort einfacher sein als beim GVZ.
Man muss erst den zuständigen GVZ ermitteln, den dann erwischen und, und, und.

Ansonsten würde ich auch an den DS zurückzahlen.

Re: zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

Verfasst: 19.07.2011, 18:13
von samara
Vielen Dank! Ich werd dann an den Arbeitgeber zurückzahlen, soll der Schuldner auf sein Geld warten :D
:thx