Abrechnung Strafrecht - Pflichtverteidiger

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gatita
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#1

18.07.2011, 16:09

Hallo zusammen !

Habe hier eine Strafrecht-Akte zum abrechnen. Bin mir aber nicht sicher, ob die Abrechnung, wie ich sie jetzt machen würde, auch richtig ist. Muss dazu sagen, dass ich mich mit der RVG noch nicht so gut auskenne. Hoffe daher, Ihr könnt mir dabei helfen.

Kurz zum Fall: Mdt. U-Haft. Haftprüfungstermin - Anklageschrift - Hauptverhandlung Termin. Verurteilung Mdt.

Ich würde nun folgende Abrechnung machen:

4101 Grundgebühr mit Zuschlag 162,00 €
4105 Verfahrensgeb. mit Zuschlag 137,00 €
4107 Verfahrensgeb. mit Zuschlag 137,00 €
4108 Terminsgebühr (Hauptverhandlung) 184,00 €
7002 Auslagenpauschale 20,00 €
7000 Dokumentenpauschale (Ermittlungsakte) ........ €
7003 Fahrtkosten (für JVA Besuch) .........€
7005 Tage- und Abwesenheitsgeld .........€
(jeweils 5 x , da 5 x in die JVA !?)
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 ........ €
GK für Akte ........ €

Was meint Ihr? Ist das so richtig???

Danke schon mal im Voraus :)
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Adora Belle
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#2

18.07.2011, 16:19

Die TG entsteht ebenfalls mit Zuschlag - ich nehme nicht an, daß der Mandant vorm Termin auf freien Fuß gesetzt wurde. Außerdem entsteht für die Haftprüfung, wenn dort nicht nur der Haftbefehl verkündet, sondern erörtert wurde, eine 4103.

Fünf Fahrten in die JVA find ich reichlich viel - ein bis zwei werden meist anerkannt. Mehr können notwendig sein, wenn sich die U-Haft lange hinzog oder es sonst Klärungsbedarf gab. Da müßtest Du evtl etwas Begründungsaufwand treiben.

Die Pauschale für die Aktenübersendung gehört vor die USt. Das BGH-Urteil dazu findest Du hier im Rechtsprechungsbereich, wenn ich mich richtig erinnere.
gatita
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#3

18.07.2011, 23:06

Super... das ging ja richtig schnell :)

Das mit der TG habe ich übersehen, klar mit Zuschlag.
Bezügl. der Haftprüfung muss ich morgen nochmal in die Akte schauen. Was die Pauschale für die Übersendung der Akte betrifft, so hatte mir meine Kollegin dies so erklärt, dass diese immer wie GK zu behandeln seien, sprich immer nach der USt.

Ich habe mir inzwischen den von Dir genannten Rechtsprechungsbereich angesehen und dies auch gefunden. Sehr interessant! Da wird meine Kollegin ja staunen, wenn ich ihr das sage...

Noch einmal :thx

P.S. Ich befürchte, ich werde hier noch öfter Eure Hilfe brauchen :)
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stein
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#4

21.11.2011, 16:51

gatita hat geschrieben:Hallo zusammen !

Habe hier eine Strafrecht-Akte zum abrechnen. Bin mir aber nicht sicher, ob die Abrechnung, wie ich sie jetzt machen würde, auch richtig ist. Muss dazu sagen, dass ich mich mit der RVG noch nicht so gut auskenne. Hoffe daher, Ihr könnt mir dabei helfen.

Kurz zum Fall: Mdt. U-Haft. Haftprüfungstermin - Anklageschrift - Hauptverhandlung Termin. Verurteilung Mdt.

Ich würde nun folgende Abrechnung machen:

4101 Grundgebühr mit Zuschlag 162,00 €
4105 Verfahrensgeb. mit Zuschlag 137,00 €
4107 Verfahrensgeb. mit Zuschlag 137,00 €
4108 Terminsgebühr (Hauptverhandlung) 184,00 €
7002 Auslagenpauschale 20,00 €
7000 Dokumentenpauschale (Ermittlungsakte) ........ €
7003 Fahrtkosten (für JVA Besuch) .........€
7005 Tage- und Abwesenheitsgeld .........€
(jeweils 5 x , da 5 x in die JVA !?)
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 ........ €
GK für Akte ........ €

Was meint Ihr? Ist das so richtig???

Danke schon mal im Voraus :)
Sitze gerade zu Hause, von daher habe ich keine Gebührentabelle oder sonstiges zur Hand.
Meine Frage ist: Wie berechne ich das Tage- und Abwesenheitsgeld für die RVG-Nr. 7005 ???
Danke für eure Antworten.
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Pepples
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#5

21.11.2011, 17:03

Gar nicht, dass ist vorgegeben. :wink: Googel einfach mal nach 7005 RVG
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stein
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#6

21.11.2011, 19:28

Danke Pepples, hab´s gefunden.
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