Abrechnen vor dem Sozialgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kathrinhpunkt
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#1

15.07.2011, 19:58

Hallöchen,

ich brauche mal dringend Hilfe in Sachen Sozialrecht. Wie rechnet man ab, wenn man keinen Gegenstandswert hat? Im GKG steht was von 5.000,00 €! ist das richtig?
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Pepples
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#2

15.07.2011, 21:09

Das kommt drauf an, ob es eine Sache ist, die mit Betragsrahmengebühren abgerechnet wird oder nicht. Gib mal etwas Sachverhalt.
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LuzZi
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#3

18.07.2011, 08:49

Biste sicher, dass du die 5.000,-- € gelesen hast bezogen auf Sozialrecht? Klingt mir eher nach Verwaltungsrecht, das ist dort der Auffangsstreitwert. Lies mal § 3 RVG i. V. m. § 183 SGG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#4

18.07.2011, 09:01

Der Sachverhalt ist dieser: Ein Mann hat sich den Rücken zweimal hintereinader gebrochen. Die Krankenkasse von ihm will das nicht bezahlen, da er das ja mit "Absicht" gemacht habe. So ist der Sachverhalt. Und da ich mich null mit Sozialrecht auskenne, wollte ich da mal nachfragen. Die 5.000 € habe ich im GKG gelesen, war mir da aber nicht wirklich sicher.
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Adora Belle
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#5

18.07.2011, 10:19

Das ist also ein Versicherter, der sich mit seiner Krankenkasse streitet, eine Person i.S. des §183 SGG. Du mußt deshalb Rahmengebühren abrechnen, einen Gegenstandswert brauchst Du nicht.
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