Hallöchen,
ich brauche mal dringend Hilfe in Sachen Sozialrecht. Wie rechnet man ab, wenn man keinen Gegenstandswert hat? Im GKG steht was von 5.000,00 €! ist das richtig?
Abrechnen vor dem Sozialgericht
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 23.06.2011, 22:59
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Das kommt drauf an, ob es eine Sache ist, die mit Betragsrahmengebühren abgerechnet wird oder nicht. Gib mal etwas Sachverhalt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Biste sicher, dass du die 5.000,-- € gelesen hast bezogen auf Sozialrecht? Klingt mir eher nach Verwaltungsrecht, das ist dort der Auffangsstreitwert. Lies mal § 3 RVG i. V. m. § 183 SGG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 23.06.2011, 22:59
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
Der Sachverhalt ist dieser: Ein Mann hat sich den Rücken zweimal hintereinader gebrochen. Die Krankenkasse von ihm will das nicht bezahlen, da er das ja mit "Absicht" gemacht habe. So ist der Sachverhalt. Und da ich mich null mit Sozialrecht auskenne, wollte ich da mal nachfragen. Die 5.000 € habe ich im GKG gelesen, war mir da aber nicht wirklich sicher.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Das ist also ein Versicherter, der sich mit seiner Krankenkasse streitet, eine Person i.S. des §183 SGG. Du mußt deshalb Rahmengebühren abrechnen, einen Gegenstandswert brauchst Du nicht.