Streitwert Feststellungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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constantin
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#1

12.07.2011, 15:23

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Wir haben für einen Mandanten rückständigen Lohn eingeklagt. Darüber hinaus haben wir folgenden Antrag gestellt:
"Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger auf der Grundlage eines Bruttomonatslohnes in Höhe von 2.399,23 EUR ab .... zu vergüten."

Darüber hinaus wurde dem Mandanten verboten, am werkseigenen Materialverkauf teilzunehmen. Insoweit haben wir beantragt:

"Es wird festgestellt, dass der Ausschluss des Klägers von dem Materialkauf rechtunwirksam ist."

Diese beiden Positionen hat das ArbG bei der Streitwertberechnung völlig unberücksichtigt gelassen.

Welcher Betrag ist als Streitwert dieser beiden Positionen anzusetzen.

Vielen Dank !
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Jerry
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#2

12.07.2011, 15:25

ich würde auf jeden Fall Streitwertfestsetzungs beantragen, geht eigentlich immer ganz fix.
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