Hallo,
folgender Sachverhalt:
wir vertreten Gläubigerin bzw Klägerin
MB beantragt Stwt: 1523,50 €
Gegner Widerspruch eingelegt gg 614,50 € + Nebenforderg 234,55 €
streitiges Verfahren über € 614,50
VB ohne Kostenberechnung über 1.523,50 € (Wert HF 909,00 €)
Urteil (Anerkenntnisurteil): Beklg wird verurteilt, an die Klägerin 614,50 € sowie 229,55 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu bezahlen...
Streitwertstufe: bis 900,00 €
Wie abrechnen bzw KfA stellen?
1,3 GG (Nr 2300 VV) aus 1523,50 (Anrechnung)
1,0 VG (Nr. 3305 VV) aus 1523,50 (Anrechnung)
0,5 VG (Nr. 3308 VV) aus 909,00
1,3 VG (Nr. 3100 VV) aus 614,50
1,2 TG (Nr. 3104 VV) aus 900,00 (oder doch nur aus 614,50????)
AP
Mwst
GK
Schönes WE,
maka2
Stwt: bis 900,00 €....
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also irgendwas stimmt hier nicht. Wenn der Gegner Widerspruch gegen den MB i.H.v. 614,50 Euro eingelegt hat, wie kann dann ein VB über den Gesamtbetrag ergehen?
Weiter dürfte der SW für das streitige Verfahren verkehrt sein, da die GeschG eine Nebenforderung ist. Oder wird die bei einem Widerspruch gegen den MB zur HF?
Die GeschG kannst du im KfA nicht mit aufnehmen.
Weiter dürfte der SW für das streitige Verfahren verkehrt sein, da die GeschG eine Nebenforderung ist. Oder wird die bei einem Widerspruch gegen den MB zur HF?
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LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Hallo,
ich würde die Terminsgebühr lediglich aus den 614,50 € berechnen. Dieser Betrag war ja im streitigen Verfahren gegenständlich und ihr hattet hier auch keine nicht rechtshängigen Ansprüche oder?
Wie kann denn ein VB über 1.523,50 € sein (ursprüngliche MB-Forderung), wenn über 614,50 € Widerspruch eingelegt wurde?!
ich würde die Terminsgebühr lediglich aus den 614,50 € berechnen. Dieser Betrag war ja im streitigen Verfahren gegenständlich und ihr hattet hier auch keine nicht rechtshängigen Ansprüche oder?
Wie kann denn ein VB über 1.523,50 € sein (ursprüngliche MB-Forderung), wenn über 614,50 € Widerspruch eingelegt wurde?!
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Tja, das mit der Höhe würde ich auch gerne wissen
VB Hauptforderung 1.523,50 ausgewiesen, Kosten aus dem Wert 909,00???
GG muss rein bzw. die Anrechnung, weil im Urteil vorgerichtliche Anwaltskosten ausgeurteilt wurden.
Wieso schreiben die im Urteil denn dann nicht Stwt: 614,50???
VB Hauptforderung 1.523,50 ausgewiesen, Kosten aus dem Wert 909,00???
GG muss rein bzw. die Anrechnung, weil im Urteil vorgerichtliche Anwaltskosten ausgeurteilt wurden.
Wieso schreiben die im Urteil denn dann nicht Stwt: 614,50???
also, ein Streitwert von 614,50 ist ja in der Stufe "bis 900 €" ist also völlig richtig.
was mit dem VB ist, ist unklar. den müsste man sehen. Ist ja hier aber nicht das Problem.
Es darf nur die Anrechnung der GG (also 0,65 aus 1523,50) in den KFA mit rein. Die GG an sich muss weg.
was mit dem VB ist, ist unklar. den müsste man sehen. Ist ja hier aber nicht das Problem.
Es darf nur die Anrechnung der GG (also 0,65 aus 1523,50) in den KFA mit rein. Die GG an sich muss weg.
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Bin heut echt nicht auf der Höhe.
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(UNHEILIG)
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