steh voll auf dem Schlauch und bräuchte mal Hilfe.
Also: Wir sind Kläger und haben ein Urteil erwirkt mit Kostenquotelung gegen die Beklagten, Beklagten zu 1 und 2 tragen 95 % und Beklagten zu 2 und 3 tragen 5 %. Nun kam vom Gericht eine Streitwertfestzung die folgendermaßen aussieht:
"Der Streitwert wird im Verhältnis zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 1 und 2 auf 214.420,21 € festgesetzt und im Verhältnis zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 3 und 4 auf 7.961,50 €."
Abzurechnen wäre eine 3100 und ne 3104 (Verfahren und Termin). Wie sieht denn jetzt mein Kostenfestsetzungsantrag aus?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)