Terminsgebühr Strafsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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michi-bruce
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#1

06.07.2011, 09:42

Hallo Leute 8)

Mein Chef hat mal wieder ein Problem mit einer Abrechnung (dieses Mal bin ich es nicht, :auslach hähähä). Folgender Sachverhalt:
Wir haben uns für Mdt. bei Gericht zu AZ A angezeigt. Termin wurde anberaumt und findet statt (samt meinem Chefchen). Im Termin zaubert der Richter noch zwei weitere Anklagen (AZ B & C) aus seiner Robe und verhandelt diese gleich mit. Mein Chef - vollkommen geplättet aber dennoch cool und lässig wie immer 8) - macht das Beste aus der Situation und verhandelt die Anklagen B & C die nun zu AZ A verbunden worden sind mit.

Bei der Abrechnung geht er nun folgendermaßen vor: 3x Grundgebühr 4100, 3x Verfahrensgebühr 4106 und 3x Terminsgebühr 4108 sowie Auslagen etc.
Wir bekommen Post vom Gericht, weil das so nicht geht. Gericht ist der Ansicht, dass mein Chef nur 3x Grundgebühr und 3x Verfahrensgebühr sowie einmal die Terminsgebühr kriegt.
Mein Chef (cool und lässig 8) ) zetert herum und meint: "Das spielt keine Rolle. Es kommt nur darauf an, dass nicht schon vor Beginn der HV verbunden wurde. Also kriegen wir noch zusätzlich zweimal die Terminsgebühr." <- Zitat mein Chef.

Was meint ihr dazu ?!
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Adora Belle
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#2

06.07.2011, 10:11

Ich finde es schon sehr großzügig, wenn GG und VG 3x gezahlt werden. Wenn ich das richtig verstehe, kanntet Ihr die beiden Anklagen noch gar nicht, wart also vor der Verbindung auch nicht tätig. Die waren auch nicht gesondert terminiert. Da gäbe es bei uns (wenn überhaupt) allenfalls die GG, falls man daran gedacht hat, die Erstreckung der Beiordnung auf die hinzuverbundenen Verfahren zu beantragen. Eine Tätigkeit, die die VG auslöst, kann ja vor der Verbindung kaum entfaltet worden sein.

Aber da Eure RPfl ja offenbar etwas anders ticken, kanns Du es mit der Argumentation zumindest versuchen. :wink:
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#3

06.07.2011, 10:15

Ja, da hab ich mich auch schon gewundert - war übrigens eine Sache vor dem AG Tiergarten (Berlin). Normalerweise hätte ich das genauso gerechnet. 1x Grundgebühr, 1x Verfahrensgebühr und 1x Terminsgebühr. Wer weiß. Probieren wir es einfach mal. Mehr Geld kriegen wir ja sowieso.

:thx für die Antwort.
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#4

06.07.2011, 10:22

Oh, dann interessiert mich das Ergebnis natürlich ganz besonders. Bitte die Rückmeldung nicht vergessen. :blumen
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#5

06.07.2011, 11:16

Ich schreibs mir auf den Terminplan. Vorausgesetzt das Gericht lässt sich mit der Bearbeitung nicht so viel Zeit. Ich kenn das zur Genüge.
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Schnien1988
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#6

06.07.2011, 11:27

Hey Michi ;)

Sag bloß unser Schneiderlein will mal wieder mehr als ihm eigentlich zusteht? ;)

Typisch :P

Aber ganz ehrlich...er hat schon Glück, dass er die Grund- und VG je 3 mal bekommt...wurde ja im Termin verbunden...

Der soll sich lieber mal um die Berge an Abrechnungen in seinem Büro und bei dir vorn kümmern :kaffee
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#7

06.07.2011, 11:35

Danke für den Beitrag Schnien. Natürlich sind alle vorbereiteten Abrechnungen in den Untiefen seines Zimmers verschwunden. Kennst das ja. Es bleibt hoffentlich bei dem Wochenende 15./16.07.2011 und dann: 1. :sekt und 2. :saufen ! Auf die bestandene Prüfung!

Hoffe, du bewirbst dich fleißig. Bei uns hier ist die Hölle los. SCH ist ab 16.00 Uhr wieder weg und beim Landgericht Halle hat derzeit das Faxgerät den Geist aufgegeben. Mein Beileid an alle Anwälte die Rechtsmittel dorthin faxen wollen ... Landgericht sollten eigentlich über mehr als nur ein Faxgerät verfügen.

Mach mir erst einmal einen Kaffee. Und dann geht es weiter ans abrechnen, juppie !!!
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#8

06.07.2011, 11:43

Na klasse, und ich nehm mal an, dass er auch noch ein Rechtsmittel einlegen wollte? Da brennt ja dann die Luft...

Also wegen dem Wochenende...Wäre es möglich, wenn du bereits an dem Freitag kommen könntest? Weil wir bei nem Kumpel am Samstag zum Geburtstag eingeladen worden sind. Wir könnten ja dann an dem Freitag mal lecker Essen gehen im Kartoffelhaus oder im Schlemmerhaus (da gibts super lecker Pfannkuchenmenüs und total große Burger) :mahlzeit

Lass dir deinen Kaffee schmecken :lol:
Bis auf heute dürfte deine Woche ja sehr entspannt werden. Wie sieht es denn nächste Woche aus? Is Sch da öfter da oder auch nur einmal? ;)

Und gibts was Neues von dem sich ständig Übergebenden? :hofnarr
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#9

06.07.2011, 11:54

Terminkalender zu Rate zieh - :shock: Ich werd nich mehr -> SCH ist Montag, Donnerstag und vielleicht wenn ich viel Pech habe sogar Freitag drin :heul . Sacher hat sich noch nicht wieder gemeldet. Entweder geht es ihm noch schlechter (was ich nicht hoffen will) oder aber er genießt seinen Urlaub und hat keinen Bock zu antworten (was ich für mich hoffe.)

Wenn alles glatt geht, komme ich Freitag dann so zwischen 16-18 Uhr bei euch an (je nachdem, ob SCH drin ist oder nicht - ich hoffe das Beste). Gerne können wir essen gehen. Bezüglich der Burger -> sind das solche Dinger, wie man sie bei McDoof kriegt oder steh ich auf dem Schlauch? :?:

P.S. Es waren keine Rechtsmittel zu faxen (zumindest nicht von unserer Kanzlei aus), ich habe das nur für alle Anwälte aus Deutschland verallgemeinert. Die Ärmsten ...
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#10

06.07.2011, 12:00

also ich hoffe mal, das Sch dich nächsten Freitag rechtszeitig gehen lässt...der soll sich an seine Abrechnungen setzen und dir deinen Feierabend gönnen.

nee, die Burger vom Schlemmerhaus kannste nich mit den denen von MCDoof vergleichen...die sind 3-4 mal so groß und schmecken um einiges besser. Ich hatte so einen, als wir mit der Klasse und Seeber dort essen waren und war richtig satt...hatte den nicht mal geschafft. Außerdem ist es richtig preiswert, vor allem im Vergleich zu MCDoof...

Dann freu ich mich schon richtig auf nächsten Freitag :D :D :D

Sorg einfach dafür, dass Sch noch ordentlich Termine reingeknallt bekommt ;)
Gibts eigentlich Neuigkeiten wegen der LG Berlin Geschichte und dem Spinner, der meinte, das Sch ja so selten bei ihm war?
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