die prozesskostenbekanntmachungen gelten ab dem 01.07.2011 bis 30.06.2012.
der rest ist noch im gespräch und soll voraussichtlich nächstes jahr in kraft treten.
RVG-Änderung, voraussichtlich ab 01.08.13
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Das hat aber nix mit dem RVG zu tun.Snoops hat geschrieben:Prozesskostenhilfebekanntmachung (BGBl. I 2011, 453):
- Für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeiten erzielen: 182,00 € (§ 115 Abs. 1, Ziffer 3, Nr. 1 lit. b ZPO)
- Für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 400,00 € (§ 115 Abs. 1, Ziffer 3, Nr. 2 lit. a ZPO)
- Für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet ((§ 115 Abs. 1, S. 3. Ziffer 3, Nr. 2 lit. b ZPO):
a) Erwachsene 320,00 €
b) Jugendliche vom Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 316,00 €
c) Kinder vom Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 276,00 €
d) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 237,00 €.
Alles andere ist ja wohl noch im Gespräch und überhaupt nicht spruchreif.
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Du mußt Dich hier nicht rechtfertigen, Snoops. Die Ausgangsfrage lautete allerdings
Und die Überschrift lautet RVG-Änderung. Aber haben wir ja wohl nun geklärt, daß es solche Änderungen nicht gibt. Wer weiß, was das Fräulein von Soldan da tatsächlich angeboten hat.BINI hat geschrieben:Soeben meldete sich der Soldan-Verlag telefonisch und bot die aktuelle Gebührentabelle an, in welcher die Gebührenerhöhung ab 01.07. berücksichtigt wäre!?!?!?!?
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Bei uns rief auch eben eine von Soldan an. Einfach mal zur Ansicht bestellt. Wenns nur Mist war, den sie erzählt hat, dann gehts halt wieder zurück. Sie meinte, dass ab dem 01.07.2011 Änderungen betreffend der Pfändungsfreigrenze sind und auch die RA-Gebühren um wohl 4 % (??) erhöht werden.
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Falls noch jemand so einen Anfruf erhält, bitte einfach mal nachfragen, wo das geregelt ist. Ich kann irgendwie nicht glauben, das hier alle vom Fach eine Gebührenerhöhung nicht mitbekommen haben sollen.
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Hab jetzt mal bei Soldan angerufen. Der Typ den ich dran hatte meinte, dass es richtig ist, mit Änderungen zum 01.07. betreffend der Pfändungsfreigrenze. Ansonsten würde ganz normal im August die 32. Auflage der Kostentafel wohl erscheinen, evtl. habe sich die Kollegin irgendwie falsch ausgedrückt. Er sei auch nicht ganz vertraut damit, was manchmal für Telefonaktionen laufen, deswegen kann er nicht mit genauer Sicherheit sagen, was nun Stand der Dinge ist ... Hab halt gemeint, dass es etwas merkwürdig ist, dass irgendwie keiner über eine Erhöhung von Anwaltskosten Bescheid weiß, obwohl so etwas ja eine erfreuliche Neuigkeit für jedermann gewesen wäre. Naja ... hab uns jetzt mal wieder streichen lassen betreffend der Übersendung und warte mal lieber ab, ob es in nächster Zeit neues gibt
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Oder der/die Themenstarter/-in hat was falsch verstanden.13 hat geschrieben:So ist es richtig: Ein Fachverlag hat keine Ahnung und macht die Welt verrückt. Schwächer geht´s nicht.
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