Aktenversendungspauschale oder Auslagenpauschale

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
sue232

#1

21.03.2007, 09:47

Hallo!

In einem Strafverfahren wurde unser Mandant freigesprochen und die Kosten aus Auslagen der Staatskasse auferlegt. Habe KfA gemacht und 20,00 € Auslagenpauschale, sowie 12,00 € Aktenversendungspauschale angesetzt. Jetzt schreibt der Bezirksrevisor, dass Auslagenpauschale und Aktenversendungspauschale nicht nebeneinander begehrt werden können, da dies zu einer doppelten Auslagenerstattung führen würde.

Hatte schonmal jemand dieses Problem? Hat er Recht?
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#2

21.03.2007, 09:50

Sowas hatte ich zwar noch nie, aber ich glaube nicht, das das was der Revisor sagt richtig ist.

Die 20 € sind ja für Post und Telefon, also Porto und Gesprächsgebühren.
Dann würde es ja immer falsch laufen, wenn wir von den Mandanten 12 € extra für die Akte verlangen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
StineP

#3

21.03.2007, 09:55

Ja, richtig....... Puts sind, wie PeeDee richtig schreibt Auslagen für Post und Telekommunikationsdienstleistungen. Die 12,00 € sind verauslagte Kosten für die Aktenbeschaffung und genauso festzusetzen wie Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc (nun gut, nicht im Strafverfahren, aber ihr versteht schon, wie ich das meine).......

Ich würde da direkt mal bisschen rum"pöbeln" *g*.... Stimmen kann das auf jeden Fall nicht.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

21.03.2007, 09:58

Ich stimme da voll zu, das kann nicht sein, was der Revisor sagt! Es kann beides geltend gemacht werden.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Nikita

#5

21.03.2007, 10:03

schließe mich dem voll an! das sind zwei verschiedene sachen; eine post- u. telekompauschale und einmal tatsächlich in der höhe angefallene barauslagen für die aktenversendung!

lg nikita
StineP

#6

21.03.2007, 10:38

Mir fällt grad son Spruch meiner übermotivierten und etwas überdrehten RVG-Lehrerin ein........ Sie hat jedes Mal, wenn irgendwer was falsch gesagt hat, gemeint: "Das sind zwei verschiedene paar Schuhe"......... Passt hier ganz gut.

=)
Silke76
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 271
Registriert: 31.05.2006, 10:06
Wohnort: Rhein-Neckar Kreis

#7

21.03.2007, 10:39

Ich kann mich dem Vorgesagten nur anschließen, das sind zwei verschiedene Sachen
Gruss Silke76
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#8

21.03.2007, 10:52

Hab ja sowas von einem Revisor noch nie gehört. Die versuchen einem ja schon vieles weiß zu machen, aber das find ich echt gut ^^ Allein der Umstand, dass du auf die 12,-- € keine Mehrwertsteuer bekommst weil es Gerichtskosten sind sollte schon gegen das sprechen, was bzgl. der Auslagenpauschale gesagt wurde.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
sue232

#9

21.03.2007, 11:09

Witzig ist auch, dass er verschiedene Entscheidungen des LG Leipzig zitiert hat, die allesamt nicht veröffentlicht sind! :evil:
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#10

21.03.2007, 11:12

Dann soll er die dir mal schicken, würde mich auch interessieren was die da so erzählen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Antworten