Hallo!
In einem Strafverfahren wurde unser Mandant freigesprochen und die Kosten aus Auslagen der Staatskasse auferlegt. Habe KfA gemacht und 20,00 € Auslagenpauschale, sowie 12,00 € Aktenversendungspauschale angesetzt. Jetzt schreibt der Bezirksrevisor, dass Auslagenpauschale und Aktenversendungspauschale nicht nebeneinander begehrt werden können, da dies zu einer doppelten Auslagenerstattung führen würde.
Hatte schonmal jemand dieses Problem? Hat er Recht?
Aktenversendungspauschale oder Auslagenpauschale
- PeeDee
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Sowas hatte ich zwar noch nie, aber ich glaube nicht, das das was der Revisor sagt richtig ist.
Die 20 € sind ja für Post und Telefon, also Porto und Gesprächsgebühren.
Dann würde es ja immer falsch laufen, wenn wir von den Mandanten 12 € extra für die Akte verlangen.
Die 20 € sind ja für Post und Telefon, also Porto und Gesprächsgebühren.
Dann würde es ja immer falsch laufen, wenn wir von den Mandanten 12 € extra für die Akte verlangen.
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Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Ja, richtig....... Puts sind, wie PeeDee richtig schreibt Auslagen für Post und Telekommunikationsdienstleistungen. Die 12,00 € sind verauslagte Kosten für die Aktenbeschaffung und genauso festzusetzen wie Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc (nun gut, nicht im Strafverfahren, aber ihr versteht schon, wie ich das meine).......
Ich würde da direkt mal bisschen rum"pöbeln" *g*.... Stimmen kann das auf jeden Fall nicht.
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- Curry
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Ich stimme da voll zu, das kann nicht sein, was der Revisor sagt! Es kann beides geltend gemacht werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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schließe mich dem voll an! das sind zwei verschiedene sachen; eine post- u. telekompauschale und einmal tatsächlich in der höhe angefallene barauslagen für die aktenversendung!
lg nikita
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Mir fällt grad son Spruch meiner übermotivierten und etwas überdrehten RVG-Lehrerin ein........ Sie hat jedes Mal, wenn irgendwer was falsch gesagt hat, gemeint: "Das sind zwei verschiedene paar Schuhe"......... Passt hier ganz gut.
=)
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- LuzZi
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Hab ja sowas von einem Revisor noch nie gehört. Die versuchen einem ja schon vieles weiß zu machen, aber das find ich echt gut ^^ Allein der Umstand, dass du auf die 12,-- € keine Mehrwertsteuer bekommst weil es Gerichtskosten sind sollte schon gegen das sprechen, was bzgl. der Auslagenpauschale gesagt wurde.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Witzig ist auch, dass er verschiedene Entscheidungen des LG Leipzig zitiert hat, die allesamt nicht veröffentlicht sind!
- PeeDee
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Dann soll er die dir mal schicken, würde mich auch interessieren was die da so erzählen.
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