Nebenkosten für Flugbuchung erstattungsfähig?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReLo
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#1

22.06.2011, 17:25

Hallo,
ich habe hier einen KfA der Gegenseite bekommen, bei dem mich (neben einigen anderen Sachen) stört, dass unser Mandant die Kosten für die Flugbuchung über ein Reisebüro bezahlen soll. Ich finde nicht, dass das notwendige und damit durch den Gegner erstattungsfähige Kosten sind, bin aber über die SuFu noch nicht so richtig fündig geworden. Habt ihr zufällig einen Rechtsprechungstipp für mich?

Danke und einen schönen Abend!
maxe
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#2

22.06.2011, 18:51

Vielleicht hilft das weiter:
http://www.jurablogs.com/de/reisekosten ... vilprozess" target="blank
Da steht zwar nichts zu Reisebürokosten, sondern geht es dort um Economy- und Business-Class, aber mit den heutigen Vergleichsmöglichkeiten im Internet über Flugpreissuchen u.ä. bräuchte man kein Reisebüro, wenn es nur um den Flug selbst geht. In der Preismaschine suchen und zur Fluggesellschaft gesurft, um zu buchen, erspart die Reisebürokosten.
Mit freundlichen Grüßen
Maxe


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#3

22.06.2011, 19:02

Ich bin jetzt echt mal gespannt und hoffe, daß hier ein lieber Rechtspfleger Auskunft geben kann, weil ich würde es echt mehr als unmöglich finden, wenn ich mir jetzt auch noch vorschreiben lassen muß, daß ich z.B. Flugtickets nur noch im Internet bestellen darf und nicht im Reisebüro meines Vertrauens, wenn diese Kosten, die ja wohl nicht die Welt bedeuten, im normalen Rahmen liegen.
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#4

22.06.2011, 19:46

@JSanny

So krass habe ich das jetzt nicht gemeint. Aber mE ist es heute leichter und nicht zeitaufwendiger, sich selbst um die Tickets zu kümmern.

Wobei auch hier der Teufel im Detail lauert: wir haben mal über Expedia.de das Flugticket geordert, was neben dem Flugpreis von 100,00 € nochmals 25,00 € Vermittlungsgebühr für Expedia.de erforderte und dass stand eigentlich in keinem Verhältnis zueinander. Naja, jetzt versuchen wir schlauer zu sein ...
Mit freundlichen Grüßen
Maxe


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#5

22.06.2011, 19:55

Siehste, da verlasse ich mich doch lieber auf das Reisebüro meines Vertrauens ;) Und als absoluter Kreditkartenverweigerer hätte ich da schon direkt ein Problem, weil ohne geht ja fast gar nicht mehr.

Aber ich bin gespannt, ob uns ein Rechtspfleger dazu was sagen kann.
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#6

22.06.2011, 20:38

Mit der Frage, ob Economy oder Business gebucht wurde, hat das nichts zu tun.

Flugbuchungen werden i.d.R. nicht mehr durch die Airline verprovisioniert, sondern der Vermittler (= das Reisebüro oder das Internet-Buchungsportal) erhebt eine Gebühr für den Verkauf des Tickets (üblicherweise als "Ticket Service Charge" bzw. abgekürzt TSC bezeichnet).

Selbst bei einer Online-Buchung bei einer Airline muß die TSC bezahlt werden (aus wettbewerbsrechtlichen Gründen). Als Beispiel die Preisberechnung für meine letzte Online-Buchung bei der Lufthansa:

Code: Alles auswählen

21.00 	+ 	77.70 	x 	1 Erwachsener 	= 	EUR 	98.70 	
	Ticket Service Charge 	= 	EUR 	10.00 	
	Gutschein 	= 	EUR 	20.00 	
	Gesamtpreis für alle Reisenden 	= 	EUR 	88.70 
Hinzu kommt noch folgendes: Ein Reisebüro kann ggf. auch Tarife einsehen, die dem "Normalkunden" bei einer Online-Buchung gar nicht zugänglich sind. Es ist also theoretisch möglich (rückwirkend nachprüfen kann man das nicht mehr), daß es teurer gewesen wäre, wenn der gegnerische Rechtsanwalt das Ticket selbst online gebucht hätte. Vor ein paar Monaten habe ich relativ kurzfristig ein Flugticket zu einem bestimmten Ziel benötigt: bei selbst vorgenommener Online-Buchung bei der Lufthansa hätte das - nach meiner Erinnerung - ca. € 300 - € 400 gekostet, über ein Reisebüro habe ich für ca. € 200 buchen können.

Zusammengefaßt kann ich nur sagen, daß ich die Extra-Gebühr nicht beanstanden würde.
ReLo
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#7

24.06.2011, 10:44

Hallo und vielen Dank für Eure Gedankengänge!
Grundsätzlich finde ich das Buchen von Flügen, vor allem wenn es sehr häufig vorkommt, auch ganz schön nervig und denke, dass man sehr gut Entlastung schafft, indem solche Dinge vom Reisebüro organisiert werden. Ich finde aber auch, dass es etwas anderes ist, dem Gegner dann dafür die Kosten aufbrummen zu wollen. Es ist keine Unsumme, aber € 40,00 nur für diese Serviceleistung sind meines Erachtens keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung... ich werde ja sehen, wie der Rechtspfleger das sieht und berichte dann noch einmal :)

Schönes Wochenende!
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