Anteilige Terminsgebühr?
Verfasst: 22.06.2011, 11:41
Wir haben hier ein Verwaltungsverfahren, welches ich gerne abrechnen möchte, bin mir aber bei der Terminsgebühr sehr uneinig! Es geht um Asylverfahren; Streitwert 1. Person 3.000,00 €, jede weitere 900,00 €. Angefangen haben wir mit einem Elternteil und zwei Kindern. Dann bei der mündlichen Verhandlung wurden die zwei Kinder in ein seperates Verfahren abgetrennt und die weiteren Kinder (drei einzelne Verfahren) mit der Mutter zur mündlichen Verhandlung verbunden. Wie errechnet sich jetzt die Terminsgebühr? Muss übrigends alles über PKH abgerechnet werden!
Mein Vorschlag wäre:
für die Mutter: Wert: 4.800,00 €
1,2 Terminsgebühr davon 1/3
für die zwei Kinder die abgetrennt wurden:
Wert: 4.800,00 €
1,2 Terminsgebühr davon 2/3
für alle anderen Verfahren je Wert: 3000,00 €
1,2 Terminsgebühr
Oder:
Wert: 7.500,00 € für sechs Personen und dann die Terminsgebühr verteilt in die Verfahren?
Mein Vorschlag wäre:
für die Mutter: Wert: 4.800,00 €
1,2 Terminsgebühr davon 1/3
für die zwei Kinder die abgetrennt wurden:
Wert: 4.800,00 €
1,2 Terminsgebühr davon 2/3
für alle anderen Verfahren je Wert: 3000,00 €
1,2 Terminsgebühr
Oder:
Wert: 7.500,00 € für sechs Personen und dann die Terminsgebühr verteilt in die Verfahren?