Anteilige Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ines
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#1

22.06.2011, 11:41

Wir haben hier ein Verwaltungsverfahren, welches ich gerne abrechnen möchte, bin mir aber bei der Terminsgebühr sehr uneinig! Es geht um Asylverfahren; Streitwert 1. Person 3.000,00 €, jede weitere 900,00 €. Angefangen haben wir mit einem Elternteil und zwei Kindern. Dann bei der mündlichen Verhandlung wurden die zwei Kinder in ein seperates Verfahren abgetrennt und die weiteren Kinder (drei einzelne Verfahren) mit der Mutter zur mündlichen Verhandlung verbunden. Wie errechnet sich jetzt die Terminsgebühr? Muss übrigends alles über PKH abgerechnet werden! :roll:

Mein Vorschlag wäre:
für die Mutter: Wert: 4.800,00 €
1,2 Terminsgebühr davon 1/3
für die zwei Kinder die abgetrennt wurden:
Wert: 4.800,00 €
1,2 Terminsgebühr davon 2/3
für alle anderen Verfahren je Wert: 3000,00 €
1,2 Terminsgebühr

Oder:
Wert: 7.500,00 € für sechs Personen und dann die Terminsgebühr verteilt in die Verfahren?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

22.06.2011, 12:07

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, dann ist jeweils IM TERMIN zum einen das Verfahren gegen zwei Kinder abgetrennt worden und zum anderen drei weitere Kinder einbezogen worden und ihr habt nicht "ein Elternteil", sondern die Mutter mit insgesamt fünf Kindern vertreten?
Dann waren doch alle Beteiligten zumindest einmal in einer mündlichen Verhandlung im Verfahren der Mutter beteiligt. Ich würde dann Mutter + fünf Kinder in einem Verfahren abrechnen, und das mit dem "Verteilen der Terminsgebühr" hab ich noch nicht verstanden. Ist die denn in den abgetrennten Verfahren auch entstanden?
Grüße - sansibar
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Ines
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#3

24.06.2011, 08:44

Alle zusammen abrechnen geht ja nicht, da alle verschiedene Aktenzeichen haben und für jedes Verfahren auch ein Urteil ergangen ist. Zusammen kannst Du ja nur abrechnen, wenn alle zusammen verbunden und zusammen entschieden werden. Leider sind sie ja nur zur mündlichen Verhandlung verbunden worden.

Ja für die zwei Abgetrennten entsteht meiner Meinung nach auch die Terminsgebühr, denn es wurde ja erst verhandelt und dann die beiden Kinder in ein neues Verfahren abgetrennt!

Mit dem Verteilen bei 2. meinte ich für jeden 1/6 ansetzen!
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