Unterhalt: 3 Streitwerte, 3 Sachen, 1 Abrechnung?!
Verfasst: 20.03.2007, 12:31
Hallo allerseits,
ich bin hier am verzweifeln! Ich hab hier eine echt blöde Sache, die mich schon seit Tagen nervt
Vllt. hab ich auch einfach nur ein Brett vor dem Kopf ich weiß es nicht. Da ich hier die einzige Angestellte bin kann ich leider auch net fragen also steh ich da und da mir das Forum schon einmal geholfen hat ...
Also geht um Folgendes:
Student will von seinen Eltern monatlichen Unterhalt i. H. v. 640,-- € haben. Hat Urlaubssemester genommen weil seine Freundin ein Kind bekommen hat mitten im Abitur und seine Eltern haben Unterhaltszahlungen eingestellt. Soweit, sogut.
Wir haben eingereicht:
1. Klage auf Unterhaltszahlung
2. Antrag auf einstweilige Anordnung (Prozesskostenvorschuss)
3. Antrag auf einsweilige Anordnung nebst Prozesskostenhilfeantrag
Nr. 3 haben wir nach Mitteilung des Gerichts zurückgenommen wg. dem Prozesskostenvorschussantrag. Nr. 2 lief weiter, ein Beschluss folgte zu unseren Gunsten. Ein Termin fand in der Hauptsache statt.
Nun folgendes:
Die Hauptsache ist erledigt, es muss nur noch über die Kosten entschieden werden. Das passierte nun vor einigen Tagen. Wir bekamen einen Beschluss mit folgender Streitwertfestsetzung:
1. Hauptsacheverfahren: 500,-- €
2. Anordnungsverfahren Unterhalt 640,-- x 6 = 3.840,-- €
3. Anordnungsverfahren Prozesskostenvorschuss: 1.665,50 €
Jetz bin ich aber irgendwie zu doof da die Kostenrechnung zu erstellen. Wie rechne ich die Sache nun insgesamt ab? Welcher Streitwert? Was anrechnen? Nichts anrechnen? Ich weiß es einfach nicht
Das läuft dann alles noch nach § 106 ZPO, was ja nicht das Problem ist. Aber ich kriege die blöde Kostenrechnung einfach nicht erstellt. *großes Brett vorm Kopf hat*
Ich hoffe ihr könnt mir helfen sonst weiß ich auch nicht weiter. Schon jetzt vielen Dank für die (hoffentlich) hilfreichen Antworten.
Gruß,
Mel
ich bin hier am verzweifeln! Ich hab hier eine echt blöde Sache, die mich schon seit Tagen nervt
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Student will von seinen Eltern monatlichen Unterhalt i. H. v. 640,-- € haben. Hat Urlaubssemester genommen weil seine Freundin ein Kind bekommen hat mitten im Abitur und seine Eltern haben Unterhaltszahlungen eingestellt. Soweit, sogut.
Wir haben eingereicht:
1. Klage auf Unterhaltszahlung
2. Antrag auf einstweilige Anordnung (Prozesskostenvorschuss)
3. Antrag auf einsweilige Anordnung nebst Prozesskostenhilfeantrag
Nr. 3 haben wir nach Mitteilung des Gerichts zurückgenommen wg. dem Prozesskostenvorschussantrag. Nr. 2 lief weiter, ein Beschluss folgte zu unseren Gunsten. Ein Termin fand in der Hauptsache statt.
Nun folgendes:
Die Hauptsache ist erledigt, es muss nur noch über die Kosten entschieden werden. Das passierte nun vor einigen Tagen. Wir bekamen einen Beschluss mit folgender Streitwertfestsetzung:
1. Hauptsacheverfahren: 500,-- €
2. Anordnungsverfahren Unterhalt 640,-- x 6 = 3.840,-- €
3. Anordnungsverfahren Prozesskostenvorschuss: 1.665,50 €
Jetz bin ich aber irgendwie zu doof da die Kostenrechnung zu erstellen. Wie rechne ich die Sache nun insgesamt ab? Welcher Streitwert? Was anrechnen? Nichts anrechnen? Ich weiß es einfach nicht
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich hoffe ihr könnt mir helfen sonst weiß ich auch nicht weiter. Schon jetzt vielen Dank für die (hoffentlich) hilfreichen Antworten.
Gruß,
Mel