Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bianca84
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#1

20.06.2011, 14:25

Hallo ihr Lieben,

es ist mal wieder Montag und mir steht einer im Hirn... ;-)

Also folgender Fall liegt mir gerade vor und soll abgerechnet werden:

Die Mandantin beauftragte uns im Rahmen des Mahnverfahrens und übersandte zunächst den MB zu spät. Wir haben somit gegen den VB Einspruch eingelegt. Nach Abgabe des Verfahrens an das streitige Gericht nimmt die Gegenseite nunmehr die Klage zurück und überreicht den ergangegnen VB an das Gericht.
Es wurde nun gegenüber dem streitigen Gericht beantragt, die Kosten des Verfahrens der Klägerin aufzuerlegen.

Welche Gebühren können hier insgesamt durch uns geltend gemacht werden?

Ich gehe mal davon aus, dass wir für den Einspruch die 3307 VV RVG erhalten und für das gerichtliche Verfahren bezüglich der Kostenauferlegung die 3100 VV RVG.

Wie seht ihr das? Habe gerade irgendwie ein Brett vor dem Kopf... :nachdenk

Ich danke euch bereits jetzt für die Antworten.

Lg
Bianca
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NORTHERN DINO
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#2

20.06.2011, 14:53

Erst einmal steht die Themenüberschrift im krassen Gegensatz zum SV, denn die Kosten des Verfahrens sind etwas ganz anderes als die Kosten des KFV. Da hier offenbar noch gar kein KFB vorliegt, sollen wohl die Verfahrenskosten gemeint sein oder? Du musst Dich schon präzise ausdrücken... :roll:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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gkutes

#3

20.06.2011, 14:58

du bekommst nur die 3100, da mit dem VB das Mahnverfahren beendet war.
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