Vielleicht kann mir hierbei jemand helfen.
Folgender Sachverhalt
Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 8.000 € und für den Vergleich auf 14.000,00 € festgesetzt.
Mein Chef hat folgende Idee:
1,3 Geschäftsgeb. aus 8.000 €
Auslagen + Mwst
Rechtstreit:
1,3 Verfa. aus 14.000 €
1,2 Terminsgeb. aus 14.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr aus 14.000 €
Auslagen + Mwst
Ich denke im Rechtstreit sollte man
die Gebühren wie folgt berechnen:
1,3 Verfa. aus 8.000 €
natürlich die Anrechnung 0,65
1,2 Terminsgebühr aus 8.000 €
1,0 Einigungsgebühr aus 14.000 €
Auslagen + Mwst.
Ich bin mir unsicher bei der Wahl des Wertes der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr 8.000 oder 14.000 € ?
Was denkt Ihr !
L.G. A.J.
Streitwert für Kostenberechnung I. Instanz
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Terminsgebühr gibts aus dem höheren Wert.
Und was ist mit der (Differenz-)Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 sowie der entsprechenden Einigungsgebühr?
Und was ist mit der (Differenz-)Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 sowie der entsprechenden Einigungsgebühr?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
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Da der Vergleichswert den Verfahrenswert übersteigt, gehe ich davon aus, dass nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen wurden. Das bedeutet, dass auch über diese nicht rechtshängigen Ansprüche abgerechnet werden kann. Daher die Nr. 3101 Nr. 2.
1,3 VG Nr. 3100 aus SW: 8.000
0,8 VG Nr. 3101 aus SW: 6.000 (14.000 abzgl. 8.000)
Abgleich gem. § 15 (3) RVG
./. 0,65 GG aus SW: 8.000
1,2 TG Nr. 3104 aus SW: 14.000
1,0 EG Nr. 1003 aus SW: 8.000
1,5 EG Nr. 1000 aus SW: 6.000
Abgleich gem. § 15 (3) RVG
Auslagenpauschale
MwSt.
1,3 VG Nr. 3100 aus SW: 8.000
0,8 VG Nr. 3101 aus SW: 6.000 (14.000 abzgl. 8.000)
Abgleich gem. § 15 (3) RVG
./. 0,65 GG aus SW: 8.000
1,2 TG Nr. 3104 aus SW: 14.000
1,0 EG Nr. 1003 aus SW: 8.000
1,5 EG Nr. 1000 aus SW: 6.000
Abgleich gem. § 15 (3) RVG
Auslagenpauschale
MwSt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!