Guten Morgen,
ich benötige mal wieder eure Meinungen zu folgendem Fall:
Aufgrund eines Vergleichs wurde unser Mandant verpflichtet, 10.000,00 € in monatlichen Raten à 1.000,00 € zu zahlen. Sollte sich der Mandant mit mehr als zwei Raten in Verzug befinden, sollte Restbetrag sofort fällig werden.
Trotz regelmäßiger Zahlungen erhielt er einen Pfüb mit Kontenpfändung. Wir schrieben daraufhin die Gläubigervertreter an und wiesen darauf hin, dass Raten ordnungsgemäß gezahlt wurden. Pfüb wurde daraufhin für erledigt erklärt und nur noch über festgesetzte Kosten aufrechterhalten.
Ich bin nun etwas unentschlossen, ob hier eine Einigungsgebühr entstanden ist, weil ja ein Streit bzw. eine Ungewissheit beseitigt wurde. Hab jetzt schon im Kommentar gelesen, bin dadurch aber leider auch nicht schlauer geworden. Evtl. weiß jemand von euch mehr.
Einigung Forderung aus Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Frau Cindy
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Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- LuzZi
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Die Entstehung einer EG sehe ich hier nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Frau Cindy
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Dahin ging mein erster Gendanke auch. Wenn mein Chef nicht immer solche Ideen haben würde, müsste ich mir über so etwas erst gar nicht den Kopf zerbrechen.
Ich danke dir.
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Stephen Jay Gould
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- Mietzemau
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Chef´s eben
aber ich wüsste jetzt auch nicht, wo hier eine EG entsteht, ausser im Falle des Vergleichs natürlich.
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Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Ähnlicher Fall hier:
Mandant kommt als Schuldner mit Pfüb. Wir sollen Gläubiger anschreiben damit dieser den PFÜB ruhend stellt bzw. zurücknimmt und unser Mandant Ratenzahlungen leisten kann.
Jetzt bin ich heut so verplant, dass ich mir nicht sicher bin, ob wir eine 0,3 Gebühr oder ne Geschäftsgebühr in Ansatz bringen sollen...
Kann mir jemand helfen?
Mandant kommt als Schuldner mit Pfüb. Wir sollen Gläubiger anschreiben damit dieser den PFÜB ruhend stellt bzw. zurücknimmt und unser Mandant Ratenzahlungen leisten kann.
Jetzt bin ich heut so verplant, dass ich mir nicht sicher bin, ob wir eine 0,3 Gebühr oder ne Geschäftsgebühr in Ansatz bringen sollen...
Kann mir jemand helfen?