Einigung Forderung aus Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Frau Cindy
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#1

17.06.2011, 09:39

Guten Morgen,

ich benötige mal wieder eure Meinungen zu folgendem Fall:

Aufgrund eines Vergleichs wurde unser Mandant verpflichtet, 10.000,00 € in monatlichen Raten à 1.000,00 € zu zahlen. Sollte sich der Mandant mit mehr als zwei Raten in Verzug befinden, sollte Restbetrag sofort fällig werden.

Trotz regelmäßiger Zahlungen erhielt er einen Pfüb mit Kontenpfändung. Wir schrieben daraufhin die Gläubigervertreter an und wiesen darauf hin, dass Raten ordnungsgemäß gezahlt wurden. Pfüb wurde daraufhin für erledigt erklärt und nur noch über festgesetzte Kosten aufrechterhalten.

Ich bin nun etwas unentschlossen, ob hier eine Einigungsgebühr entstanden ist, weil ja ein Streit bzw. eine Ungewissheit beseitigt wurde. Hab jetzt schon im Kommentar gelesen, bin dadurch aber leider auch nicht schlauer geworden. Evtl. weiß jemand von euch mehr.

:thx
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LuzZi
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#2

17.06.2011, 10:16

Die Entstehung einer EG sehe ich hier nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

17.06.2011, 10:39

Dahin ging mein erster Gendanke auch. Wenn mein Chef nicht immer solche Ideen haben würde, müsste ich mir über so etwas erst gar nicht den Kopf zerbrechen. :roll:

Ich danke dir.
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#4

17.06.2011, 10:49

Chef´s eben :roll: :mrgreen:

aber ich wüsste jetzt auch nicht, wo hier eine EG entsteht, ausser im Falle des Vergleichs natürlich.
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#5

15.05.2012, 10:21

Ähnlicher Fall hier:

Mandant kommt als Schuldner mit Pfüb. Wir sollen Gläubiger anschreiben damit dieser den PFÜB ruhend stellt bzw. zurücknimmt und unser Mandant Ratenzahlungen leisten kann.

Jetzt bin ich heut so verplant, dass ich mir nicht sicher bin, ob wir eine 0,3 Gebühr oder ne Geschäftsgebühr in Ansatz bringen sollen...
Kann mir jemand helfen?
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Liesel
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#6

15.05.2012, 10:25

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#7

15.05.2012, 10:27

:knutsch :thx
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