Aufhebung Betreuung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennox
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#1

15.06.2011, 11:57

Hallöchen :-D

Hab hier eben einen Fall bekommen, den ich so in der Weise noch nie hatte :-(.
Unsere Mandantin wollte, dass wir für sie Antrag auf Aufhebung der Betreuung beim AG stellen. Das haben wir auch gemacht.
Nun soll ich ne Abrechnung machen.
Ich habe aber null Ahnung, wo ich diesen Fall hinzuzähle - normal zum Zivilrecht? Sozialrecht? Steh in der Hinsicht gerade voll auf der Leitung und brauch dringend eure Hilfe!!!

Danke

LG
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LuzZi
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#2

15.06.2011, 13:04

Da das Amtsgericht nicht das Sozialgericht ist, kannst du davon ausgehen, dass du hier nicht im Sozialrecht bist ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kitty
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#3

15.06.2011, 13:13

Betreuungsverfahren zählen zur freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Jennox
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#4

15.06.2011, 13:13

Ja, das dachte ich mir ja auch. Bin mir da aber ehrlich gesagt nicht sicher :-(
Und rechne ich da die ganz normalen Gebühren ab??
Kitty
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#5

15.06.2011, 13:40

Ja, ganz "normale Gebühren" gem. Teil 3 VV RVG.
Jennox
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#6

15.06.2011, 17:02

Super ok. Da weiß ich soweit erstmal Bescheid. :thx

Nun steh ich jedoch vor dem nächsten Problem. Man hat ja hier keinerlei Anhaltspunkte zum GW. Nimmt man in den Sachen da diesen Regel-GW???

LG
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Adora Belle
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#7

15.06.2011, 17:07

Ich würde den Auffangwert nach § 42 FamGKG vermuten.
Jennox
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#8

16.06.2011, 09:11

Also diese 3.000,00 Euro da? Zählt so eine Betreuungssache denn streitwertmäßig gesehen zum FamR???
Jennox
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#9

16.06.2011, 10:48

Könnte mir bitte jemand zeitnah helfen, die Sache muss hier Hand und Fuß haben :-( und Chefe macht Druck ohne Ende :-(
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Adora Belle
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#10

16.06.2011, 11:31

Upsi, nee. Dann § 23 RVG, 4.000 EUR.

Wenn Dein Chef Druck ohne Ende macht, ist es übrigens legitim, ihn sowas selbst können zu lassen. Dafür hat er studiert. Nicht so toll ist es, diesen Druck an ein Forum weiterzugeben, in dem Leute schreiben, die auch selbst noch was zu tun haben. :wink:
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