Hallöchen
Hab hier eben einen Fall bekommen, den ich so in der Weise noch nie hatte .
Unsere Mandantin wollte, dass wir für sie Antrag auf Aufhebung der Betreuung beim AG stellen. Das haben wir auch gemacht.
Nun soll ich ne Abrechnung machen.
Ich habe aber null Ahnung, wo ich diesen Fall hinzuzähle - normal zum Zivilrecht? Sozialrecht? Steh in der Hinsicht gerade voll auf der Leitung und brauch dringend eure Hilfe!!!
Danke
LG
Aufhebung Betreuung
- LuzZi
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Da das Amtsgericht nicht das Sozialgericht ist, kannst du davon ausgehen, dass du hier nicht im Sozialrecht bist
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Super ok. Da weiß ich soweit erstmal Bescheid.
Nun steh ich jedoch vor dem nächsten Problem. Man hat ja hier keinerlei Anhaltspunkte zum GW. Nimmt man in den Sachen da diesen Regel-GW???
LG
Nun steh ich jedoch vor dem nächsten Problem. Man hat ja hier keinerlei Anhaltspunkte zum GW. Nimmt man in den Sachen da diesen Regel-GW???
LG
- Adora Belle
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Ich würde den Auffangwert nach § 42 FamGKG vermuten.
- Adora Belle
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Upsi, nee. Dann § 23 RVG, 4.000 EUR.
Wenn Dein Chef Druck ohne Ende macht, ist es übrigens legitim, ihn sowas selbst können zu lassen. Dafür hat er studiert. Nicht so toll ist es, diesen Druck an ein Forum weiterzugeben, in dem Leute schreiben, die auch selbst noch was zu tun haben.
Wenn Dein Chef Druck ohne Ende macht, ist es übrigens legitim, ihn sowas selbst können zu lassen. Dafür hat er studiert. Nicht so toll ist es, diesen Druck an ein Forum weiterzugeben, in dem Leute schreiben, die auch selbst noch was zu tun haben.