KAA zwei Instanzen + PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dagmar
Foren-Azubi(ene)
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#1

15.06.2011, 11:13

Hallo Ihr Lieben,

ich steige mal wieder nicht so ganz durch. PKH ist nichts für mich. :shock:

Also:
Wir sind Kläger ohne PKH, Beklagte hat PKH bewilligt bekommen.

I. Instanz: Klage komplett abgewiesen.
Gerichtskasse hat von unserem Mdt. die GK's + die Gebühren der Bekl. erstattet bekommen.

Wir haben sodann Berufung eingelegt.

II. Instanz: Urteil wurde teilweise abgeändert und die Hauptforderung im vollem Umfang ausgeurteilt. Kostenquotelung für die I. Instanz ist erfolgt. II. Instanz hat Bekl. zu tragen.

KAA I. und KFA II. Instanz eingereicht.

FRAGE:
Werden die bereits erstinstanzlich erstatteten Gebühren an die Gerichtskasse im Kostenausgleichungsverfahren berücksichtigt? Oder muss das extra beantragt werden.

Boah, ich stehe auf dem Schlauch. Kommt davon, wenn man aus dem Urlaub kommt und so bescheidene Akten auf dem Tisch hat. *grummel*

Liebe Grüße
Dagmar
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