Hallo,
bräuchte ein wenig Hilfe; was kann ich abrechnen:
Widerspruch für Mandant gegen MB. Sodann außergerichtliche Korrespondenz (nur schriftlich) mit der Gegenseite. Einigung erziehlt, dass auf die geltend gemacht Forderung verzichtet wird unter Kostenaufhebung.
0,5 Verfahrensgebühr für Widerspruch Nr. 3307 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
Auslagen
UST
Gesamt
Kann ich noch was ansetzen, hab ich was vergessen???
Dank Euch
Widerspruch gegen MB dann Einigung
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tut mir ja sehr leid, dass ich nochmals auf meinen Beitrag zurückkommen muss, aber bin mir immer noch unsicher, ob eine TG entsteht!? Mein Chef hat nicht mit der Gegenseite telefoniert... aber es ging einige Korrespondenz hin und her bis die auf die Forderung verzichtet wird. Finde es deshalb irgendwie schon ein bislche blöd, wenn wir hier "nur" die 0,5 VG und die 1,5 EG bekommen bei einem total hohen SW von 98,00.. Mein Chef hat sich da wirklich sehr reingehängt
- Frau Cindy
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Laut <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> verdient der Antragsgegnervertreter die Terminsgebühr durch ein Erledigungsgespräch und verweist dabei auf Vorb. 3 Abs. 3 Alt. 3. Da ihr lediglich Schriftverkehr geführt habt, ist eine TG mE nicht angefallen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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