Streitwert bei Verzicht des Versorgungsausgleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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PrincessLD
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#1

10.06.2011, 11:50

Hallihallo :)

Ich hoffe mir kann jemand helfen :roll:

Habe eine Scheidungssache zum Abrechnen. Wir haben Antrag auf Ehescheidung beim AG gestellt und auch mitgeteilt, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll. Im Scheidungstermin wurde jedoch vereinbart, dass auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird. Das Gericht hat den Streitwert für die Scheidung auf 9.900,00 € und für den Versorgungsausgleich auf 4.950,00 € festgesetzt. Jetzt meine Frage:

Mache ich nun eine Endabrechnung nur aus 9.900,00 € oder aus der Summe iHv 14.850,00 € ???
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#2

10.06.2011, 11:52

Du berechnest die VG und TG aus den zusammengerechneten Werten und die EG aus dem VA-Wert.
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#3

10.06.2011, 12:05

Auch eine Einigungsgebühr? Im Protokoll steht, dass der VA erörtert wurde und nach Bitte der Beteiligten das Gericht dem Verzicht zustimmt!
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#4

10.06.2011, 12:09

Jep, auch EG.
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#5

10.06.2011, 12:09

Der Ausschluß des VA kann nur durch Einigung der Parteien erfolgen. Diese Einigung ist durch das Gericht zu genehmigen. Hierfür bekommst du eine EG.
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#6

10.06.2011, 12:10

Naja nee, man kann den schon auch beantragen. Dann gibt es eine Entscheidung darüber und keine EG. Hier allerdings ist die EG entstanden.
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#7

10.06.2011, 12:17

Upps, na dann. So einen Fall hatten wir noch nicht, bisher erfolgte immer eine Einigung. Ist ja auch einträglicher. :mrgreen:
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