Hallo,
wir wurden von Kollegen beauftragt, für diese im Rahmen der Untervollmacht einen Termin wahrzunehmen. Es wurde Gebührenteilung vereinbart. Mehrkosten aus der Beauftragung eines Unterbevollmächtigten sollten nicht entstehen.
Nunmehr haben wir unsere Kostenrechnung an den Hauptbevollmächtigten – mit der Bitte um Weiterleitung an die gemeinsame Mandantin – gesandt und erhielten nach mehreren Anfragen nunmehr die Mitteilung, daß von der Mandantin wohl keine Zahlung zu erwarten sei. Daraufhin haben wir den Kollegen gebeten, daß er als Hauptbevollmächtigter die Kosten gegen die Mandantin festsetzen läßt. Da dies bereits auch mehrere Wochen her ist und wir nichts weiter gehört haben, daher unsere Frage: Kann man die Kosten gegen den Hauptbevollmächtigten festsetzen lassen, da dieser uns ja schließlich beauftragt hat?
Danke schon mal im Voraus.
Lexi
Kostenfestsetzung gegen Hauptbevollmächtigten möglich?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kostenschuldner ist doch der Mandant, nicht der PBV.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Tja, das haben wir uns auch schon gedacht.
Jetzt geht es noch um Folgendes: Da ja keine Mehrkosten verursacht werden sollten, haben wir ganz normal nach 3100, 3104 und 1003 abgerechnet. Die Hauptbevollmächtigten haben keine gesonderten Gebühren berechnet.
Müssten wir jetzt erst einmal der Mandantin noch (nur) die Kosten für die Unterbevollmächtigung in Rechnung stellen und sodann Kostenfestsetzung beantragen? Oder können wir die abgerechneten Gebühren gegen sie festsetzen lassen?
Jetzt geht es noch um Folgendes: Da ja keine Mehrkosten verursacht werden sollten, haben wir ganz normal nach 3100, 3104 und 1003 abgerechnet. Die Hauptbevollmächtigten haben keine gesonderten Gebühren berechnet.
Müssten wir jetzt erst einmal der Mandantin noch (nur) die Kosten für die Unterbevollmächtigung in Rechnung stellen und sodann Kostenfestsetzung beantragen? Oder können wir die abgerechneten Gebühren gegen sie festsetzen lassen?