Anrechnung mit Verfahrensdifferenzgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Christl
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 11.08.2009, 12:00
Wohnort: Besigheim

#1

07.06.2011, 14:18

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Arbeitsrechtssache, die ich gegenüber dem Mandanten abrechnen muss.

Unser Mandant hat seine Mitarbeiterin gekündigt, worauf hin sich dann ein Rechtsanwalt für diese außergerichtlich gemeldet hat. Wir haben die Mitarbeiterin dann noch abgemahnt. Der gegnerische RA hat dann Kündigungsschutzklage eingereicht. Dann wurde noch außergerichtlich Schriftverkehr geführt und die Anwälte haben ein paar Mal miteinander telefoniert Nun wurde ein Vergleich geschlossen, in dem auch protokolliert wurde, dass die Abmahnung aus der Personalakte entnommen werden soll. Die Abmahnung war aber nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.

Mein Chef meint, man müsste eventuell die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensdifferenzgebühr anrechnen. Ist dies richtig? Ich habe leider nichts dazu finden könnten.

Die Abrechnung sähe dann folgendermaßen aus:

Geschäftsgebühr Nr. 2300 aus 2.000,00 € (Abmahnung)
PuT Nr. 7002
Verfahrensgebühr Nr. 3100 aus 6.000,00 € (Kündigungsschutzklage)
Terminsgebühr Nr. 3104 aus 8.000,00 €
Einigungsgebühr Nr. 1003 aus 6.000,00 €
Einigungsgebühr Nr. 1000 aus 2.000,00 €
Verfahrensdifferenzgebühr Nr. 3101 aus 2.000,00
abzüglich Abgleich zwischen Nr. 2300 und Nr. 3101
PuT Nr. 7002
19 % MwSt.

und natürlich noch die Prüfung nach 15 III RVG.

Ist das richtig so?

Ich bin heute ein bisschen durch den Wind und bin mir überhaupt nicht sicher.

Für Antworten wäre ich dankbar.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

07.06.2011, 14:22

Was meinst du denn mit "abzüglich Abgleich zwischen Nr. 2300 und Nr. 3101"?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Christl
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 11.08.2009, 12:00
Wohnort: Besigheim

#3

07.06.2011, 14:29

Das ist dann die Anrechnung. Also dort wird dann der anzurechnende Betrag abgezogen.
Jennifer88
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 08.01.2008, 12:41
Software: a-jur
Wohnort: Köln

#4

21.09.2012, 10:19

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eigentlich genau die gleiche Frage, deswegen möchte ich keinen neuen Beitrag öffnen. Meine Frage bezieht sich aber eher darauf, was ich anrechnen muss. Ich habe hier halt eine 1,3 GG und eine 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr. Muss ich jetzt die 1,3 teilen. Dann bekomme ich 0,65 raus. Dann müsste ich ja 0,8-0,65 rechnen und dann bleiben da nur noch 0,15. Das kann doch nicht sein oder?

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
Jennifer88
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 08.01.2008, 12:41
Software: a-jur
Wohnort: Köln

#5

21.09.2012, 15:14

Kann mir da wirklich keiner helfen? :?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#6

21.09.2012, 16:26

Jennifer, genau so ist es leider. Es bleiben 0,15 übrig.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Jennifer88
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 08.01.2008, 12:41
Software: a-jur
Wohnort: Köln

#7

21.09.2012, 16:40

:thx :huepf
Antworten