VerwR - Widerspruch - Klage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Walle
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#1

07.06.2011, 11:10

Hallo,

habe folgenden Fall und stehe irgendwie komplett auf dem Schlauch :oops:

Gegen zwei Bescheide der Behörde haben wir jeweils auftragsgemäß Widerspruch eingelegt und auch begründet. Gegen die Widerspruchsbescheide haben wir EINE Klage eingereicht.

Habe außergerichtliche wie folgt abgerechnet:
Widerspruch A 1,3 GG nach 2300 Wert: EUR 10.000,00
Widerspruch B 1,3 GG nach 2300 Wert: EUR 10.000,00

Wir haben nun eine Klage gegen beide Widerspruchsbescheide eingereicht und der Streitwert wurde auf EUR 25.000,00 festgesetzt. Wie rechne ich das Klageverfahren ab??? :shock:
Tinu
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#2

07.06.2011, 11:17

Hallo Walle,

wurden die außergerichtlichen Rechnungen schon bezahlt?

Sonst könntest du die gegenüber dem Mandanten zurücknehmen und zunächst einfach das Klageverfahren mit den 25.000,00 € ohne Anrechnung abrechnen.

Die Anrechung der 0,65 Gebühr würde ich dann im außergerichtlichen Verfahren vornehmen und da auch einfach die SW zusammenrechnen und es dem Mandanten auch so im Schreiben erklären, dass aufgrund der "Zusammenlegung" der Verfahren auch im außergerichtlichen die Akten verbunden werden.

Eine andere Idee hätte ich leider nicht.

LG Tinu
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Walle
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#3

07.06.2011, 13:08

Die Rechnungen für die außergerichtliche Tätigkeit wurden bereits bezahlt.
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Refa-Aline
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#4

07.06.2011, 14:21

Wir reichen immer getrennt Klage ein. Ihr müsst ja den Streitwert zusammenrechnen und aufgrund der Gebührendegression bekommt ihr für die Klage weniger Gebühren und müsstest im Verhältnis mehr anrechnen. Ich würde hier einen Antrag auf Trennung der Verfahren nachreichen. Meistens werden in Verwaltungsrechtssache sowieso seitens des Gerichts die Verfahren getrennt.
Liebe Grüße :wink1
Walle
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#5

07.06.2011, 15:46

:thx
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