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Abtrennung - eine Angelegenheit?

Verfasst: 06.06.2011, 16:49
von ftiliws
Hallo,

ich hab hier die Problematik, dass eine widerspenstige RSV bei einer vom Gericht aus abgetrennten Sache argumentiert, dass es eine Angelegenheit ist.

RSV führt nachfolgendes Urteil auf:

http://www.jusmeum.de/urteile/olg_stutt ... ab139f31c9" target="blank

Welches ja aber wohl nicht im Ansatz mit einer gerichtsseitigen Abtrennung vergleichbar ist.

Ich habe schon mit <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, VV 3100, Rn. 99 argumentiert, aber die RSV möchte sich hierauf nicht einlassen.

Hat hier jemand noch Fundstellen oder Urteile, welche mir in der Argumentation aushelfen können?

Danke!

Re: Abtrennung - eine Angelegenheit?

Verfasst: 06.06.2011, 17:27
von Adora Belle
In dem Beschluß geht es um die Problematik, wann vorgerichtlich eine Angelegenheit vorliegt. Die Abgrenzung ist ja manchmal schwierig (ich halte die Entscheidung übrigens für falsch 8) ). Wenn allerdings ein gerichtliches Verfahren abgetrennt wird, dann liegen in jedem Fall vom Abtrennungszeitpunkt an zwei Angelegenheiten vor. Die Gerichtsverfahren können doch einen ganz unterschiedlichen Verlauf nehmen. Ist mir völlig unerklärlich, wie man das in eine Angelegenheit packen soll.

Re: Abtrennung - eine Angelegenheit?

Verfasst: 06.06.2011, 17:29
von ftiliws
Ja, wurde auch komplett eigenständig verhandelt und schon Urteil gesprochen.

Re: Abtrennung - eine Angelegenheit?

Verfasst: 06.06.2011, 19:12
von online
Was ist denn voneinander abgetrennt worden? Familienverfahren? Zivilverfahren? Worum ging es, warum wurde abgetrennt? So aufs geratewohl kann man hier nur raten. :roll:

Re: Abtrennung - eine Angelegenheit?

Verfasst: 06.06.2011, 19:23
von ftiliws
Stimmt, da fehlt noch was:

Zivilverfahren. Abgetrennt weil ein Beklagter im Ausland aufhältig, Gericht befürchtete Verfahrensverzögerung. Vorm ersten Termin abgetrennt.