Anrechnung GF/Verf.geb.3307(Antragsgegner)/Verf.geb. 3101

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Apfelbaum
Foren-Praktikant(in)
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#1

05.06.2011, 21:24

Hallo,
ich komme gerade bei einer Abrechnung nicht weiter und hoffe sehr, dass Ihr weiterhelfen könnt. :oops:
Folgender Fall:
Außergerichtliche Vertretung eines Mandanten der wegen eine Forderung ausgleichen soll. Es wird außergerichtlicher Schriftverkehr ohne Erfolg geführt. Die Gegenseite beantragt Erlass e. Mahnbescheides, wir legen Widerspruch ein. Es folgt
das streitige Verfahren, wobei die Gegenseite noch bevor Schriftsatz mit Sachantrag eingereicht wird, zurück nimmt.
Nun zur Abrechnung

2,0 Gf 2300 VV RVG (umfangreich)
Auslagen, MwSt

0,5 Verf.geb. 3307 RVG (Vertr. Antragsgegner)
- 0,5 Anrechnung der Geschäftsgebühr (kann ja nicht ins Minus)
Auslagen, MwSt

0,8 3101 Verf.geb. (vorzeitige Beendigung)
-0,5 Verf. aus Mahnverf.
Auslagen, MwSt

Würdet Ihr das auch so machen?? Habe gesehen, dass manche von Euch die Anrechnung erst bei der letzten Verfahrensgebühr vornehmt. Dann würde ich ja nur eine 0,8 anrechnen können, weil die letzte Gebühr nicht höher ist. Wenn so vorzugehen ist, könnt Ihr mitteilen, wo ich diese Anrechnungsvorschrift (dass nur auf die letzte Gebühr anzurechnen ist) finden kann?
:roll:


Vielen vielen Dank schon mal!!
rosa

#2

05.06.2011, 21:31

Wenn so vorzugehen ist, könnt Ihr mitteilen, wo ich diese Anrechnungsvorschrift (dass nur auf die letzte Gebühr anzurechnen ist) finden kann?
Vorbem. 3 IV VV RVG .

"....Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend"
Apfelbaum
Foren-Praktikant(in)
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#3

05.06.2011, 21:34

Wow - vielen Dank!!! :thx
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