Mahnschreiben Gebühren mehrere Auftraggeber

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Xsweety
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#1

01.06.2011, 13:15

Hilfe! Der gegnerische Rechtsanwalt hat uns ein Mahnschreiben gesandt mit folgender Rechnung:

GW: 12.938,41
Verfgeb. 3309
+ Erhöhung für 7 Auftraggeber 1008 1.104,60
P+T 20,00
19 % USt 213,67
Zwischensumme 1.338,27
+ Erhöhung um 2 weitere Schuldner 2.676,54
INSGESAMT 4.014,81

Als erstes weiss ich nicht, wo er die zwei weiteren Schuldner hernimmt und bei mehreren Erhöhungen
darf die Gebühr nicht 2,0 übersteigen. Die Rechnung kann doch nicht richtig sein, oder? Ich kann es
nur nicht begründen.

Vielleicht blickt ihr da durch, ich gerade nicht. Für Antworten wäre ich dankbar.
jenniver
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#2

01.06.2011, 13:23

Wenn er 7 Mandanten insgesamt hat, stimmt die Berechnung
0,3 VG 3309 = 157,80
6 weitere Auftraggeber (6 x 0,3 Erhöhung) 1,8 Gebühr Nr. 1008 946,80
ergibt zusammen (157,80 + 946,80) 1.104,60 Gesamtgebühr 3309 + 1008 zusammen.
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#3

01.06.2011, 13:26

und woher nimmt er das Recht auf die Erhöhung für 2 weitere Schuldner (!)? Und dann mit einer Gebühr in Höhe von 2.676,67?
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LuzZi
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#4

01.06.2011, 13:26

Also, er bekommt:

0,3 ...157,80 €
7 x 0,3 = 2,0 = 1.052,-- €
Auslagen
Mwst.

oder 0,3 + 1,8, wenn schon ein Auftraggeber mit drin ist in deiner Angabe oben.

Was das
+ Erhöhung um 2 weitere Schuldner 2.676,54
soll, keine Ahnung. :?
Zuletzt geändert von LuzZi am 01.06.2011, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

01.06.2011, 13:27

Wenn man gegen zwei Schuldner vollstreckt, handelt es sich um besondere Angelegenheiten. D.h. man kann doppelt abrechnen.
Zuletzt geändert von inalittlewhile am 01.06.2011, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

01.06.2011, 13:28

Wenn sich die Vollstreckungsmaßnahme gegen zwei (Gesamt-) Schuldner richtet, dann werden die Gebühren jeweils pro Schuldner berechnet.
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#7

01.06.2011, 13:36

Also wir haben schon mal 3 Auftraggeber. Vollstreckt wurde noch gar nicht, lediglich das Mahnschreiben gesandt.
Bis jetzt hab ich in einem normalen Mahnschreiben noch nie die Schuldner mit berechnet. Bei einer ZV-Maßnahme
würde ich das nachvollziehen können, bei einem einfachen Mahnschreiben ist mir das neu. Wo finde ich die Rechts-
grundlage dafür (für ein einfaches Mahnschreiben)?
Erst mal Danke an alle für die Hilfe!!!
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#8

01.06.2011, 13:41

War das Schreiben eine Vollstreckungsandrohung oder ein ganz normales Aufforderungsschreiben?
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#9

01.06.2011, 13:43

Für ein "normales Mahnschreiben" fällt aber keine Gebühr nach 3309 an.
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#10

01.06.2011, 13:46

Es gibt ein Kostenfestsetzungsbeschluss und in dem besagten Schreiben fordert der Anwalt zur
Zahlung der festgesetzten Kosten bis zu einem bestimmten Termin auf und berechnet gleich die
Gebühren nach 3309 so wie ich sie oben aufgeschlüsselt habe. - ... - :(
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