Streitwertfrage., EILIG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennox
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#1

01.06.2011, 10:52

Hallo Leute,

hab hier n eiliges Problemchen und werde ni wirklich fündig, zumindest ni 100%-tig.

Wir wollen gegen den Beschluss über die Kostenentscheidung Beschwerde einlegen. Ich soll vorab mal alle Kosten ausrechnen. Was so anfällt ist mir klar, aber der Streitwert :-(.
Nehm ich meine Gebühren aus dem Wert der RA-Gebühren, die für beide RAe im gesamten Verfahren angefallen sind?

LG
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#2

01.06.2011, 22:47

Was für ein Beschluss ist das denn genau und inwieweit ist die Kostengrundentscheidung falsch?
Wenn es nur ein offensichtlicher Fehler im Beschluss ist, würde ja auch eine Berichtigung des Beschlusses reichen. Bei einer Beschwerde ist die Beschwer des Auftraggebers zu ermitteln, diese stellt dann auch den Streitwert dar.
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