Anrechnung Mahnbescheids- und Erhöhungsgebühr auf VG-Gebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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haribo
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#1

26.05.2011, 17:01

Hallo ich steh grad auf dem Schlauch.

Wir vertreten eine WEG mit 78 Eigentümern. Wir haben das Mahnverfahren eingeleitet. Daraufhin hat die Gegenseite Widerspruch erhoben, so dass ins streitige Verfahren übergegangen wurde. Nun will die Gegenseite alles bezahlen. In welcher Höhe rechne ich die Mahnbescheids- und Erhöhungsgebühr auf die Verfahrensgebühr an?

Gruß haribo
Tinytis
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#2

26.05.2011, 17:23

Die gebühr für den Antrag auf MB rechnest du in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr an. Die Erhöhungsgebühr wird gar nicht angerechnet.
Vance
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#3

26.05.2011, 17:25

Hallo, du rechnest einfach 3,0 Mahngebühr (1,0+2,0 Erhöhung) auf die 3,3 Verfahrensgeb. an. Haben die sofort anerkannt?
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chitta1981
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#4

26.05.2011, 18:58

Also wir machen auch regelmäßig Mahnbescheide für WEGs, aber ich hab in einem Seminar gelernt, dass eine WEG als 1 Person gerechnet wird und nicht alle Parteien einzeln. Wir hatten das jedoch auch mal versucht und sind gleich damit baden gegangen.

Hab die Unterlagen jetzt zu Hause, aber wenn willst, kann ich die entsprechende Stelle gerne schreiben.
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inalittlewhile
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#5

26.05.2011, 20:22

chitta1981 hat geschrieben:Hab die Unterlagen jetzt zu Hause, aber wenn willst, kann ich die entsprechende Stelle gerne schreiben.
Mich würde das sehr interessieren. :)
Sunnynixe
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#6

27.05.2011, 00:03

und wie ist hier nun die rätselslösung??
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#7

27.05.2011, 12:09

Es ist vor einigen Jahren beschlossen worden, das eine WEG Parteifähig ist. Wo das jetzt steht, weiß ich aber auch gerade nicht.
Ist dem im Mahnverfahren vom Gericht die Erhöhung mitberechnet worden? Wundert mich dann.
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chitta1981
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#8

29.05.2011, 22:02

Hallo,

hier die entsprechende Textpassage aus meine Seminarunterlagen:

WEG
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfaähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
BGH, Beschluss vom 02.06.2005, V ZB 32/05


Wenn wir den MB beantragen, tragen wir bei Antragsteller bspw. ein:
Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstraße 2
Straße: Musterstraße 2
Ort: 12345 Musterstadt
Rechtsform: WEG

und dann bei gesetzlicher Vertreter den Verwalter oder die Hausverwaltung, wenn es das geben sollte. Hat bis jetzt so funktioniert, wird aber eben nur als ein 1 Antragsteller gerechnet und leider nicht jedes Mitglied der WEG extra.

Hoffe, dass ich helfen konnte.

Grüßle und schönen Abend noch.
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