Gegenstandswert: RSV vs. Unsere Meinung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabinchen0900
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#1

26.05.2011, 13:14

Hallo Ihr Lieben,
wir haben mal wieder Probleme mit der RSV, die Deckungszusage für ausserg. Tätigkeit erteilt hatte.
Angenommen, von jemandem wird SE (1.000 €) verlangt, weil er ein Auto (5.000 €) nicht abgenommen hat (damals kein Geld). Wir führen unzählige Korrespondenz mit der Gegenseite und können uns aussergerichtlich darauf verständigen, dass der Mandant das Auto doch vertragsgemäß abnimmt, aber in mtl. Raten abbezahlt.
RSV sagt, der Gegenstandswert entspräche der Ursprungsforderung und rechnet entsprechend ab. Chef ist ganz erbost, denn schließlich haben wir sowohl einen teuren Rechtsstreit verhindert und den SE abgewehrt.
Ich soll nun irgendwie, irgendwo rausfinden, ob man da nicht doch i.H.v. 5.000 € abrechnen kann und die RSV bezahlen muss.
Könnte mir bitte jemand einen Tipp geben?
Vielen lieben Dank schonmal Sabine
Degi1986
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#2

26.05.2011, 13:24

ich verstehe den Fall nicht so ganz..
Was wurde denn ursprünglich bei deinem Mdt. geltend gemacht.. ?
Sabinchen0900
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#3

26.05.2011, 13:29

Degi1986 hat geschrieben:ich verstehe den Fall nicht so ganz..
Was wurde denn ursprünglich bei deinem Mdt. geltend gemacht.. ?
ursprünglich wurde SE geltend gemacht, also 1.000 €
Sabinchen0900
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#4

26.05.2011, 17:00

... hatte keiner mal eine ähnliche Geschichte gehabt?
Schade
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Frau Cindy
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#5

26.05.2011, 17:05

Wenn ihr doch aber nur den Auftrag hattet, SE in Höhe von 1.000,00 € zu fordern, weshalb wollt ihr denn jetzt nach 5.000,00 € abrechnen? Verstehe ich nicht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#6

26.05.2011, 17:09

Offensichtlich habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt - nicht wir haben SE eingefordert, sondern die Gegenseite. Wir haben aber erreicht, dass der Vertrag (was die Gegenseite eigentlich anfangs nicht wollte) erfüllt wird und der Mandant keinen SE (hierfür hätte er gar keine Gegenleistung erhalten) zahlen muss.
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misspinky1984
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#7

26.05.2011, 17:10

Gegenstand Eurer Beauftragung war aber die Abwehr der Schadensersatzforderung in Höhe von 1.000,00 €. Somit dürfte die RSV richtig von 1.000,00 € als GW ausgehen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#8

26.05.2011, 17:13

misspinky1984 hat geschrieben:Somit dürfte die RSV richtig von 1.000,00 € als GW ausgehen.
Sehe ich auch weiterhin so.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Sabinchen0900
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#9

26.05.2011, 17:16

:thx
grommelie
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#10

26.05.2011, 17:23

Da könnt ihr ja froh sein, dass ihr eure Gebühren überhaupt bekommt; denn Abwehr von Schadenersatzansprüchen sind doch grundsätzlich nicht versichert.
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