Widerspruch gegen Kostenbescheid eines ÖbV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Emma
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#1

24.05.2011, 14:08

Nach 17 Jahren "Fremgehen" bin ich seit Januar wieder als ReFa tätig. Oje, die Kostenrechnung macht mir doch öfters zu schaffen und ich bin hier oft am Stöbern, um Antworten zu finden.

Heute muss ich Euch mal was fragen:

Unsere Mandanten haben einen Kostenbescheid eines Ö.b. Vermessungsingenieurs erhalten. Der amtliche Lageplan wurde von ihm bereits im Jahre 2004 gefertigt, den Gebührenbescheid hat er allerdings erst im Februar 2011 gestellt. Wir haben gegenüber dem ÖbV Widerspruch wegen Verjährung eingelegt. Er hat die Sache daraufhin dem Amt für Landesvermessung Brandenburg zur Entscheidung vorlegt und jetzt seinen Kostenbescheid zurückgezogen, da eben eine Verjährung vorliegt.

Jetzt soll ich die Kostenrechnung entwerfen!? Vielleicht denk ich schon wieder viel zu kompliziert, aber es war ja ein Widerspruch und das Amt für Landesvermessung ist eine Behörde. Also eine Verwaltungssache?

Ich weiß es nicht. HIIIIILFEEE :oops:
Das mit mir und dem Sport hatte sich bereits in der Schule erledigt, als der Lehrer meinte, da fehlt keine Schaukel, das ist ein Reck. :pfeif
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Refa-Aline
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#2

24.05.2011, 14:52

Also ich würde es auch in die Verwaltungsrechtsschiene stecken. Bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid rechnet man eine 1,3 Geschäftsgebühr aus der geforderten Summe oder was auch immer in dem Bescheid steht. Hier sind es ja Kosten des Vermessers.
Liebe Grüße :wink1
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