sofortige Beschwerde gegen KFB-welche Kosten entstehen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wifey
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#1

07.02.2006, 14:55

Hallo !!!

Habe mal wieder eine Frage auf den Tisch bekommen, deren Beantwortung doch tatsächlich bis vorgestern Zeit hat ;-)

Wir haben ein Verfahren gewonnen und einen KFB zu unseren Gunsten erhalten. Nun hat die Gegenseite gegen diesen KFB (und zwar nur gegen den KFB) sofortige Beschwerde eingelegt.

Meine ganz blöde Frage hierzu:
Welche Kosten entstehen dadurch (GK / RA?), zumal wenn das Gericht im 2. Anlauf (aus welchem Grund auch immer) gegen uns entscheiden würde ????????? :bahnhof
Viele Grüße

ich
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Schnecke
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#2

07.02.2006, 15:10

Schau mal ab Nr. 3500 VV !
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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wifey
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#3

07.02.2006, 15:16

DANKE !!!!!!

Können das hier jetzt sacken lassen ;-)
Viele Grüße

ich
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