Hallöchen meine Lieben bräuchte mal wieder euere HIlfe.....
wir haben einen Räumungstermin bzgl. einer Wohnung bekommen. Jetzt hat der Schuldner dagegen Räumungsschutz beantragt. Die Gewährung vom Räumungsschutz wurde vom Amtsgericht zurückgewiesen.
Im Beschluss steht die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Kann man hier jetzt einen KFA beantragen und wenn ja, hat vielleicht jemand ein Muster Und welchen Gegenstandswert nimmt man dann?
Vielen Dank für euere Hilfe schon einmal im Vorraus.
LG
KFA für Räumungsschutz???
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 36
- Registriert: 07.07.2009, 17:14
- Wohnort: Nürnberg
- misspinky1984
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2175
- Registriert: 12.03.2007, 17:16
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bärlin
Du kannst hier eine VG nach 3309 VV RVG gem. § 788 ZPO festsetzen lassen; und zwar nach dem Wert der Nettokaltmieten, der auf den vom Schuldner begehrten Räumungsschutz entfällt.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 36
- Registriert: 07.07.2009, 17:14
- Wohnort: Nürnberg
Vielen Dank! Hättest du vielleicht auch ein Muster oder so?
LG
LG
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 349
- Registriert: 29.03.2011, 13:34
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Du kannst hier einen ganz normalen KFA machen, nur eben gem. § 788 ZPO. Der Antragstext ist wie sonst auch. Nur dass du eben die Gebühren nach 3309 (mit Postentgelten und ggf. USt.) festsetzen lässt und nicht nach 3100 o. ä. Und der Antrag muss an das Vollstreckungsgericht (das Amtsgericht, das den Räumungsschutzantrag zurückgewiesen hat) mit dessen Aktenzeichen gerichtet werden.