0,3 Erhöhungsgebühr bei Beratungshilfe Nr. 2503 VV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tommy
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#1

18.05.2011, 11:24

Hallo,

habe mal eine Frage, bekomme ich bei der Geschäftsgeb. Nr. 2503 VV = 70,00 EUR auch eine Erhöhungsgeb. für einen weiteren Auftraggeber?

Mein Chef meinte ich soll eine 0,3 Erhöhungsgeb. mit berechnen (vorallem 0,3 bei Betragsgebühren) ???

Habe leider von einer Erhöhungsgeb. bei Beratungshilfe noch nichts gehört und kann so recht auch nichts finden.

Also wir haben 2 Auftraggeber.

vorab vielen Dank für Eure Hilfe :thx
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Birne
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#2

18.05.2011, 11:34

Ja, die Erhöhungsgebühr für einen weiteren Auftraggeber kannst du bei Beratungshilfe mit geltend machen
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
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Adora Belle
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#3

18.05.2011, 11:36

Und zwar wird um 30%, also 21 EUR, erhöht.
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